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Negativzinsen auch für Privatsparer immer relevanter

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Berlin, 19.01.2020, 22:56 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 8523x gelesen
Sparbuch oder doch lieber Sparstrumpf
Sparbuch oder doch lieber Sparstrumpf  Bild: Bernd Kasper / www.pixelio.de

Berlin [ENA] Es hat wohl noch seinen Ursprung aus früheren Jahren: Der Sinnspruch „ Spare in der Zeit, dann hast du in der Not „ , der eigentlich auch noch heute seine Gültigkeit hat. Gültigkeit ja, aber auch noch Sinn ? Zu damaligen Zeiten hatten viele spätestens ab der Ausbildung ein Konto bei einer Bank.

Aber auch ein Sparbuch mit sogenannter gesetzlicher Kündigungsfrist bei einer ortsansässigen Bank, meist Sparkasse, Raiffeisenbank oder Volksbank, eröffnet und Ersparnisse gesammelt, um sich entweder mal was „ Großes „ kaufen zu können. Dabei wurde das Guthaben um die 3 – 4 % verzinst. Bei entsprechenden Anlagen und längerer Anlagefrist konnte man den Zinssatz bzw. die zusätzliche Provision, die gutgeschrieben wurde, auf sage und schreibe bis zu 25 % in den letzten Jahren der Anlage steigen lassen, völlig undenkbar in der heutigen Zeit. Wie wurde das damals begründet: Die Banken arbeiten ja mit meinem Geld, dafür bekomme ich Zinsen.

Und offensichtlich haben die Banken ja eine gute Erwirtschaftung gehabt, sonst wären diese Zinsen ja nicht gewährt worden. Im Jahr der Euroeinführung sank der Zinssatz unter 1.7 %, zu Beginn des Jahres 2009 sank der Zins rapide auf erstmals unter 1 %, wir kennen die heutigen Zinsgutschriften, von Gutschriften kann man da wirklich nicht mehr sprechen, die bis zu wirklich lächerlichen 0.001 % von den Banken noch ausgewiesen werden. Aber selbst hier haben die Banken nicht halt gemacht: Inzwischen werden von immer mehr Kreditinstituten sogenannte Negativzinsen erhoben; dafür, das Sie Ihr Geld zur Bank tragen, zahlen Sie noch dafür. Begründung der Bank: Sie selbst zahlen 0.5 % vom Guthaben der Bürger an die EZB.

Mir kommen da wirklich die Tränen, in Zeiten wo sich die Banken die Taschen vollgestopft haben wurden die Bürger auch nicht mit „ mehr Zinsgutschriften „ belohnt. Lieber machte die Bank mehr Gewinne. Wir kennen ja die Dramen deutscher Banken, die inzwischen verschwunden sind, weil sich manche verspekuliert haben oder unseriöse bzw. strafrechtlich relevante Geschäftspolitik betrieben hatten. Das Thema Negativzins hat allerdings bisher die sogenannten kleinen Sparer quasi nicht betroffen, doch immer mehr Banken kommen nun auf den Trichter, die Sparsummen, ab wann Negativzinsen erhoben werden, immer weiter zu senken bis hin den sogenannten Freibetrag ganz zu streichen. Auch hier gibt es schon wenige Banken.

Und siehe da, Jahre nach der Erhebung von Negativzinsen, so ganz plötzlich von gestern auf heute, meldet sich unser jetziger Finanzminister Scholz zu Wort und zweifelt offenbar die Rechtsmäßigkeit dieser Praxis an. Angeblich hätte das Finanzministerium quasi über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen Möglichkeiten, hier einzugreifen. Klingt erst einmal wie eine Drohung an die Banken, die ja, wie schon gesagt, die Negativzinsschraube immer weiter anziehen. Dann aber gemeinsames Aufatmen aller Finanzvorstände der Banken: Es passiert erst einmal doch nichts, denn: Das Finanzministerium will erst einmal die Entwicklung weiter beobachten. Iss klar, das Problem betrifft noch zu wenig, ist noch zu klein.

Das ist die stetige Arbeit der Politik: Erst mal abwarten, es beklagen sich zu wenig, zu wenig sind betroffen, warum auch das Problem lösen wenn man sich dann gleich mit der Bankenlobby anlegen muß. Schließlich kommen ja wieder Wahlen und diesen Termin will man erst noch hinter sich bringen, und vielleicht hat Scholz ja Glück … und ist kein Finanzminister mehr. Das Glück wäre aber auch auf der Seite der Bürger, vielleicht einen Finanzminister zu bekommen, der sich mehr für Bürgerrechte und Sorgen einsetzt. Apropo Sorgen: Es geht hier ja gar nicht um die Sorgen, wie sagte das Finanzministerium: Die Rechtmäßigkeit ist fraglich ?

Und die wird einfach nicht geprüft ? Das klingt ja so als ob jemand, der einen Bagatelldiebstahl begangen hat, einfach ohne Feststellung seiner Personendaten wieder laufen gelassen wird, weil er zuwenig und zu selten Schaden angerichtet hat. Interessant auch der Kommentar vom CSU Finanzmann Michelbach, der schon bald auch Einlagen unter 100.000 Euro unter Strafzinsen sieht. Herr Michelbach, der Kommentar ist leider nur halbklug, es gibt bereits Banken die Strafzinsen unter 100.000 Euro nehmen, z. B. die Raiffeisenbank Gilching oder die Volksbank Rathenow. Man sollte sich besser vorher informieren bevor man ein Interview gibt.

Schon zu Beginn des Jahres 2020 haben weitere 16 Kreditinstitute lt. Verivox Strafzinsen auf Privateinlagen eingeführt, und Experten rechnen mit weiteren Zunahmen und Anspannungen 2020. Und damit nicht genug: Der Bundestag hat sich für die Bürger schon etwas neues ausgedacht und in der Schublade. Ab 2021 werden Gewinne und Verluste aus sogenannten Termingeschäften nur noch begrenzt verrechenbar. Begrenzt ? Richtig, selbst wenn Sie Verluste machen können Sie bei gleichzeitigen Gewinnen in anderen Bereichen trotzdem steuerpflichtig sein: Beispiel: Geschäfte mit Firma 1 machen 50.000 Euro Gewinn, Geschäfte mit Firma 2 50.000 Euro Verlust. Von den 50.000 Euro Verlust sind aber nur 10.000 verrechenbar.

Somit müssen Sie auf 40.000 Euro Gewinn Steuern zahlen. Experten reden davon, das den Bürgern einfach die Lust am Spekulieren vergehen soll und das Ganze wieder mehr in die Hände der „ Berufsspekulierer „ soll und dort auch bleiben soll. Vielleicht sollten wir lieber nach einem Titel eines 2003 gedrehten Bollywood – Filmes aus Indien handeln: Lebe und denke nicht an morgen. In diesem Sinne…

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