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BMU und Treibhausgasminderungsquote

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom/Berlin, 25.09.2020, 14:44 Uhr
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Rom/Berlin [ENA] Im Jahr 2020 sind neue Kraftstoffsorten (mit höheren Biokraftstoffanteilen) Vorbedingung einer Erfüllung der höheren THG-Minderungspflicht von sechs Prozent, sofern andere Optionen (insbesondere Elektromobilität, strombasierte Kraftstoffe und UER) keinen epochalen Beitrag leisten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 24. September seinen Referentenentwurf für ein Gesetz

zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) vorgelegt. Die vom Gesetzgeber für 2015 festgesetzte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) von zunächst 3,5 % wurde ab dem Jahr 2017 auf 4 % und Anfang 2020 auf 6 % erhöht. Das Gesetz regelt die Treibhausgaseinsparungen im deutschen Kraftstoffmix und soll EU-Vorgaben umsetzen. Die Bioenergieverbände halten diesen ersten Entwurf für völlig unzureichend und mahnen deutliche Nachsteuerung an. Vier Verbände : der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) bündeln ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ .

Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentierte im Namen der Bioenergieverbände den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote): „Der Name des Gesetzentwurfes täuscht – statt Weiterentwicklung gibt es nach Vorstellung des BMU in den nächsten fünf Jahren absolute Stagnation in Sachen Klimaschutz im Verkehrssektor. Die Treibhausgasminderungsquote, die sich in Deutschland etabliert hat, breite Akzeptanz findet und zudem ein höchst effizientes Instrument zur kurzfristigen Erreichung von THG-Einsparungen ist, soll in den nächsten fünf Jahren nur geringfügig ansteigen.

Dabei ist so viel mehr möglich, und vor allem auch nötig, um die Klimaziele Deutschlands gerade im Verkehrssektor zu erreichen. Wie mit dem vorliegenden Entwurf der sektorale indikative Zielpfad aus dem integrierten nationalen Energie- und Klimaschutzplan der Bundesregierung von 27 Prozent erneuerbarer Energie im Verkehrssektor in 2030 erreicht werden soll, ist schleierhaft. Dass gerade aus dem BMU eine solch mutlose Vorlage kommt, ist völlig unverständlich. Es steht ein breiter, bunter Strauß an Optionen zur Verfügung, mit denen deutlich höhere Ziele erreichbar wären. Ein Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 20 Prozent bis 2030 ist einfach möglich, und zwar ohne Rechentricks wie mehrfacher Anrechenbarkeit.

Die Biokraftstoffe spielen dabei weiterhin eine entscheidende Rolle und sind auch aus dem künftigen Mix nicht wegzudenken. Wir appellieren nun an die anderen Bundesressorts und das Parlament, mit deutlichen Nachbesserungen Mut zu beweisen, damit der Klimaschutz im Verkehrssektor nicht nur ein Lippenbekenntnis bleibt.“

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