Sonntag, 27.04.2025 12:29 Uhr

Weißes Haus schließt Associated Press aus

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 11.04.2025, 17:57 Uhr
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Wien [ENA] Dass der amerikanische Präsident Donald Trump nicht gerade zimperlich mit seinen sogenannten "Gegnern" umgeht, ist in der Zwischenzeit hinlänglich bekannt und verstört natürlich viele Menschen. So auch die alteingesessene Associated Press, deren Journalist*innen und Fotograf*innen seit langer Zeit das Vorrecht hatten an den White House Pressekonferenzen teilzunehmen. Seit 25. Februar 2025 ist das aber vorbei.

Grund dafür ist angeblich ihre Weigerung in ihren Artikeln den Golf von Mexiko plötzlich "Golf von Amerika" zu nennen, wie das von Trump angeordnet wurde. Daraufhin hat die Associated Press das White House geklagt. Der Richter entschied aber, dass der Ausschluss der AP dem First Amendment der US-Verfassung von 1791 widerspreche, das Meinungs-und Pressefreiheit garantiert. Das First Amendment ist natürlich nur einer von 10 Zusatzartikeln der "Bill of Rights" dem Grundrechtskatalog, der den Amerikanern bestimmte Grundwerte zusichert. Anscheinend war aber im First Amendment das Verbot einer Staatsreligion und die Garantie von Religionsfreiheit das eigentlich Motiv und die Presse-und Versammlungsfreiheit vielleicht nur zweitrangig.

Schon relativ früh hatte aber der amerikanische Oberste Gerichtshof das First Amendment mit Einschränkungen der Redefreiheit interpretiert, wenn es angeblich um Fragen der nationalen Sicherheit ging, wie zum Beispiel dem Einberufungssystem. Aber findet in den Vereinigten Staaten zur Zeit überhaupt eine nationale Sicherheitskrise statt, die das Einschränken der Pressefreiheit rechtfertigen könnte? Wenigstens gab es auch schon früher Versuche Zeitungen, die z.B. Politiker kritisierten, dazu zu zwingen, Gegenargumente zu publizieren. Daraufhin entschied der Oberste Gerichtshof in "Herald Pub. v. Tornill", dass die Regierung die Zeitungen nicht zwingen dürfe, etwas zu veröffentlichen, was diese nicht schreiben wollen.

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