Veruntreuung Krankenkassen-/ Pflegebeitrag ? Update 01.03.
Berlin [ENA] Was ich heute hier berichte, und ich weiß und sehe ja inzwischen wie viele skeptische Berichte noch veröffentlicht werden, nämlich fast keine, könnte jeder denken, ein Bericht aus der Welt der Phantasie, aber nein, alles entspricht der Wahrheit. Aber von einer Person, die hier fiktiv ersetzt wird.
Update: Wie versprochen hier das Update zur Lage. Nachdem ICH mit diversen beteiligten Institutionen gesprochen habe und Herrn xyz auch zum Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung vor Ort begleitet habe, folgende Ergänzung und Richtigstellung: Die Gelder werden nicht mehr wie früher auf ein Mitgliedskonto bei der Krankenkasse überwiesen, sondern über den 2009 eingeführten Gesundheitsfond abgewickelt, und der funktioniert so: Der Gesundheitsfonds ist eine Art Geldsammelstelle für die von den Krankenkassen eingezogenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die dort gesammelten Gelder werden später an die Krankenkassen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten verteilt. Dabei gibt es eine pauschale Zuweisung pro Versicherten plus Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht, Wohnort und Morbidität der Versicherten. Fakt ist und bleibt, das zum einen die Deutsche Rentenversicherung für die Krankenkasse BKK 24 weiterhin auch nach dem Wechsel der Krankenkasse zur HKK die Beiträge empfangen hat, obwohl die HKK beim Wechsel wegen hoher Beiträge diesen der BKK 24 mitgeteilt hat. Die BKK 24 wiederum hat aber auf Anfrage der Übermittlung der Rentendaten nicht geantwortet. Damit war Herr xyz bei der HKK weiterhin als Bürgergeldempfänger registriert.
Und erhielt entsprechend aus dem Gesundheitsfond die Beiträge als ob das Jobcenter weiter gezahlt hätte. Und das ist nicht aufgefallen, weil das Jobcenter vergessen hatte, Herrn xyz abzumelden von der Bürgergeldzahlung bei der HKK. Was muß jetzt alles korrigiert werden: Die Deutsche Rentenversicherung wird das Geld von der BKK 24 zurück fordern. Die HKK muß die Jobcenterbeiträge teilweise zurückzahlen.
Die Deutsche Rentenversicherung wird die neue Summe, die sich dann aus geringeren Beiträgen ergibt, der HKK bereitstellen und muß wiederum die zuviel gezahlten Kosten an den Versicherten zurückzahlen, die sich beim Zusatzbeitrag aus der Differenz ergeben, immerhin rund 2 - 2.5 % pro Monat. Na dann herzlichen Glückwunsch. Immerhin hat die Deutsche Rentenversicherung vor Ort das Schreiben selbst an die Hauptstelle in Berlin verfasst und verschickt.
Der erste Bericht: Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll die Geschichte klingt auch für mich etwas verwirrend und ich mußte bei dem Interview so oft nachfragen wie selten zuvor. Bevor ich diesen Bericht hier veröffentlicht habe, hat mir die Person ausdrücklich die Korrektheit der Darstellung nochmals bestätigt, weil hier einige Institutionen in unangenehmer Weise beteiligt sind. Ich nenne die Person folgend Herrn xyz, so aus Protest gegen Klarnamenpflicht, die eingeführt werden soll. Herr xyz ist lange Zeit gesetzlich bei einer Krankenkasse A versichert, 2021 wechselt er aus Beitragsgründen zur Krankenkasse B.
2022 beantragt er bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin nach freiwilliger Aufgabe seines Jobs aus gesundheitlichen Gründen mit umfangreichen Attest der Asklepios Klinik eine volle Erwerbsminderungsrente. Ab diesem Zeitpunkt bezieht er erst Arbeitslosengeld für 2 Jahre, weil er schon älter als 55 Jahre ist, danach Bürgergeld. Die Erwerbsminderungsrente wird nach zahlreichen Gutachten und einer anberaumten Gerichtsverhandlung vor dem Sozialgericht in der Stadt AA im Februar 2025 dann genehmigt. Wie üblich erhält er eine Nachzahlung der Rente seit Antragsstellung. Die hohe Nachzahlungssumme sieht auf den ersten Blick schön aus, doch holt sich die Arbeitsagentur und das Jobcenter sämtliche Gelder zurück, die in dieser Zeit gezahlt wurden.
Er erhält schließlich einen Rentenbescheid und nach Abzug der Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung seine Nettorente mitgeteilt. Aufgrund der niedrigen Rente beantragt Herr xyz Wohngeld, das ihm dann auch anteilig bewilligt wird als Mietzuschuss. Soweit alles klar. Zu diesem Antrag wird vom Jobcenter, das für Wohngeld zuständig ist, auch ein Rentenbescheid benötigt zur Berechnung. Okay, den legt er bei. Alle mal durchatmen und alle Fakten sacken lassen, jetzt wird es undurchsichtig. 2026 muß der Folgeantrag für das Wohngeld gestellt werden. Natürlich wieder mit dem Nachweis des neueren Rentenbescheids, weil ja Mitte letzten Jahres die Rente erhöht wurde.
Wer Rente bezieht, weiß vielleicht, das sowohl der Rentenservice der Deutschen Post als auch die Deutsche Rentenversicherung Berlin diese Bescheide verschickt, in der Regel bekommt man eine Ankündigung, dann später den Bescheid. Aber den Unterschied beider Bescheide kennen die wenigsten, es ist auch nur ein kleiner Punkt, der gleich enorm wichtig werden wird. Denn bei dem Bescheid vom Rentenservice der Deutschen Post steht so ganz nebenbei auch drin, an welche Krankenkasse die Krankenkassenbeiträge / Pflegebeitrag überwiesen wird. Und natürlich auch die Höhe der Beitragsprozente sowie der Zusatzbeitrag. Und da stellt Herr xyz fest, die Beiträge werden an eine falsche Krankenkasse überwiesen von der Deutschen Rentenversicherung Berlin.
Nämlich an Krankenkasse A, die er seit 2021 verlassen hat. Nanu, kann das sein ? Und jetzt nimmt das Drama seinen Lauf. Herr xyz ruft bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin an und die erste Frage der Sachbearbeiterin gleich, woher er denn wissen wolle, an welche Krankenkasse überwiesen werde, das würde doch gar nicht im Bescheid stehen ? Richtig junge Frau, aber bei der Deutschen Post steht es drin, so ein Mist. Und das die Daten stimmen werden wir gleich erfahren. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin läßt sich am Telefon auf gar nix ein, will alles schriftlich mitgeteilt haben zur Prüfung. Verstehe ich, wenn der Mann xyz Glück hat, bekommt er auch bis Weihnachten das Ergebnis und die Rentennachzahlung wegen der Korrektur.
Aber welches Weihnachten steht noch nicht fest. Denn die Krankenkasse A, die er ja gerade wegen der Höhe des Zusatzbeitrages gewechselt hatte, hatte einen Beitrag, der mehr als doppelt so hoch wie der bei seiner aktuellen Krankenkasse B war, also steht ihm ja eine Rückzahlung zuviel gezahlter Beiträge zu. Er ruft bei seiner aktuellen Krankenkasse an die ihm mehrfach am Telefon versichert nach Rücksprache mit der Fachabteilung, die Krankenkasse habe noch nie irgendwelche Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, noch schlimmer, dort sei er gar nicht als Rentner eingetragen, sondern weiterhin als Bürgergeldempfänger. Und noch besser: Angeblich würde das Jobcenter weiter die Krankenkassenbeiträge und Pflegebeitrag bezahlen.
Nanu, Herr xyz hat doch nach seiner Abmeldung beim Jobcenter zum 31.03.2025 eine Aufhebung des Bürgergeldbescheids bekommen. Und die sollen weiter Geld gezahlt haben ? Die Mitarbeiterin bei der aktuellen Krankenkasse bestätigt das nochmals und untermauert die Aussage: Wenn die Krankenkasse sowohl von der Deutschen Rentenversicherung Berlin als auch vom Jobcenter Geld bekommen hätte, hätte sie sich bei der Rentenversicherung gemeldet. Es kam aber nie Geld daher. Achtung: 2. Runde Pause, durchatmen, wird sind mit der Geschichte noch nicht am Ende. Eine Frage taucht auf:
Wer hat denn die ganzen medizinischen Untersuchungen / Gutachten im Auftrag der Rentenversicherung und private Arztbesuche wegen der Erwerbsminderungsrente bezahlt, die logischerweise mit der aktuellen Versicherungskarte genutzt worden sind ? Die Krankenkasse B hat in der ganzen Zeit, offensichtlich mindestens 2 Jahre, nicht gemerkt woher die Rechnungen kommen ? Wer z. B. medizinische Gutachten bezahlt, ob der Staat oder die Krankenkasse, das wollte oder konnte keiner der nachfolgenden Behörden sagen: Weder die Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen wußten das oder wollten das sagen. Das einzige was beide sagen konnten: Herr xyz sei mit seinem Anliegen falsch.
Ja, das kann ich jetzt bestätigen, denn so ganz nebenbei: Bis jemand überhaupt bei beiden Institutionen an den angeblichen Patientenservice weitergestellt wird, wird über Band erst einmal rund 2 Minuten erzählt, was die alles nicht können. Und das scheint ja das wichtigste zu sein, was man Patienten mitteilen muß. Letzte Chance: Ein Anruf bei der Krankenkasse A, die ja offensichtlich die Gelder bekommen haben. Das Beste zum Schluß: Herr xyz erreicht jemand in der Telefonzentrale. Seine Frage, ob über das Geburtsdatum und Name eine Mitgliedschaft gefunden werden kann, bejaht er, findet aber nach Eingabe keine Daten. Auf die Frage, was denn mit Geldern passiert, die für jemanden eingehen, der gar nicht bei der Krankenkasse versichert ist:
Dazu kann er nix sagen. Das müsse eine Fachabteilung machen, ggf. die Zahlungseingänge prüfen, aber – sie ahnen es schon – er solle sich wegen der Klärung an die Deutsche Rentenversicherung Berlin wenden. Klar, aber die Frage bleibt: Was hat die Krankenkasse A mit den vermutlich rund 2 Jahre erhaltenen Beiträge gemacht, wohin sind die gebucht, wieso haben die sich nie gemeldet ? Wie geht es jetzt weiter ? An diesem Donnerstag hat Herr xyz einen Termin vor Ort bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort will er abklären, seit wann wieviel Gelder unberechtigterweise an die Krankenkasse A geflossen sind.
Und warum bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin nicht die aktuelle Krankenkasse bekannt war, die ja schon beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente eingetragen war und natürlich auch bekannt war. Sollten sich die Vorwürfe der so nenne ich das Veruntreuung von Beiträgen bestätigen, werde ich diesen Bericht u.a. dahingehend ändern, das ich den Namen der Krankenkasse noch ergänzen werde. Denn das Verhalten wäre womöglich strafrechtlich relevant. Schlußsatz: Es ist gar nicht die Pflicht von Herrn xyz zu prüfen, wer die Beiträge kassiert hat. Aber er hat berechtigtes Interesse, weil ihm zuviel Beiträge von seiner Rente einbehalten worden sind.




















































