Freitag, 25.10.2024 11:22 Uhr

Rechtsstreit über den S1 Lobautunnel

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 10.07.2024, 22:08 Uhr
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Wien [ENA] Dass gerade die Lobau von einem Straßen- Tunnelprojekt bedroht wird, ist für viele Wiener*innen besonders tragisch, denn mit diesem noch immer sehr idyllischen Naherholungsgebiet an den Altarmen der Donau verbindet sich der ganz besondere Flair einer Aulandschaft, die im Sommer bezaubernde Naturbadeplätze bietet und außerdem das Rückzugsgebiet vieler bedrohten Arten ist. Konkret geht es um die Außenring-Schnellbahn.

Die S1 soll nämlich südlich der Donau mit einem Tunnel unter der Lobau nach Norden verlängert werden. Das Problem ist, dass die Tunnellüftung über zwei Abluftbauwerke voraussichtlich das Naturschutzgebiet Nationalpark Donau-Auen und die angrenzenden Gemeinden stark belasten wird. Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen haben deshalb einen Rechtsstreit gegen die staatlichen Bauträger angestrengt, der noch immer voll im Gang ist. Die Umweltorganisation Virus hat deshalb bei einer Pressekonferenz in Wien, das bei der Universität Innsbruck beauftragte neue Rechtsgutachten zu den Bundesstraßen, präsentiert. Dieser lange Rechtsstreit zeigt aber einige Besonderheiten, indem er sich auf den Anwendungsvorrang von EU-Recht beruft.

Nach Univ. Prof. Dr. Thomas Müller führt der EuGH die Rechtssprechungslinien zu den Folgewirkungen unterlassener Strategischer Umweltprüfungen (SUP) und Umweltverträglichkeits Prüfungen (UVP) weiter und definiert sie neu. Die Argumentationen des EuGH sind natürlich äußerst spitzfindig und beharren auf dem Anwendungsvorrang des Unionsrecht gegenüber dem österreichischen Recht. Dazu hat sich nämlich Österreich beim Beitritt zur EU am 1. Januar 1995 verpflichtet. Damit ist wahrscheinlich zu erwarten, dass auch in der Zukunft Bauprojekte nicht nur verhindert oder verzögert werden, sondern auch endlose Rechtsstreitigkeiten diese enorm verteuern könnten.

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