Donnerstag, 20.03.2025 06:14 Uhr

Hakenkreuz auf dem Rosenmontagszug

Verantwortlicher Autor: D. Schwarz Düsseldorf, 11.03.2025, 08:58 Uhr
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Düsseldorf [ENA] Die Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen und Kennzeichen, wie dem Hakenkreuz, ist nach §86 des Strafgesetzbuches (StGB) eine strafbare Handlung. Dies gilt, laut dem Bayerischen Obersten Landesgericht und dem Oberlandesgericht Oldenburg, auch für Fälle des Gebrauchs in Karikaturen und auf sozialen Netzwerken. Insofern ist klar, dass der Gebrauch des Hakenkreuzes, egal für welchen Zweck, strafbar ist.

Insofern herrscht hier also scheinbar eine eindeutige Klarheit. Dies gilt aber offensichtlich nicht für gewisse Bereiche des öffentlichen Lebens. Wie sonst wäre es erklärbar, dass einer der Motivwagen für den Düsseldorfer Rosenmontagsumzug die AfD-Vorsitzende Alice Weidel mit einem Hakenkreuz in der Hand darstellt. Aus Gründen des Urheberrechts kann ich hier kein Bild des Wagens zeigen, aber es ist mittels gängiger Suchmaschinen leicht zu finden (Rosenmontag AfD). Offensichtlich kommt es nun doch auf den Verwendungszweck an. Wenn es darum geht, dass die "Guten" einen politischen Gegner (den "Bösen") in ein schlechtes Licht zu rücken, dann sieht auf einmal alles anders aus. Es gelten plötzlich völlig andere Maßstäbe.

Wie sonst ist erklärbar, dass die Staatsanwaltschaft sofort Strafanzeige gegen ein AfD-Mitglied für die Verwendung eines relativ unbekannten Slogans, der wohl während der NS-Zeit auch von der Sturmabteilung (SA) verwendet wurde, gestellt hat. Jeder weiß, dass ein Hakenkreuz ein NS-Symbol ist. Wer aber kennt alle Losungen, die sich Mitglieder eines menschenverachtenden NS-Regimes ausgedacht haben? Da das betreffende AfD-Mitglied auch Geschichte unterrichtete, wurde vorausgesetzt, dass ihm dieser Sachverhalt bekannt sei und er wissentlich diesen Slogan, dessen Anfangsbuchstaben der einzelnen Worte den Parteinamen AfD ergeben, verwendet habe.

Offensichtlich wird hier, basierend auf der jeweiligen politischen Einstellung, mit zweierlei Maß gemessen. Wer auf der "richtigen Seite" steht darf verbotene NS-Symbole benutzen, um die, nach seiner Überzeugung, auf der "falschen Seite" Stehenden zu diffamieren. Wenn das die neue Rechtsprechung in Deutschland sein soll, dann wird mir Angst und Bang um unsere Heimat. Wohlgemerkt, es geht mir nicht darum die AfD in ein besseres Licht zu setzen, sondern darum dass unsere Gesetze, insbesondere unser StGB, für Alle gilt, unabhängig von der politischen Ausrichtung.

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