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Zukunft der Barrierefreiheit in Bus und Bahn

Verantwortlicher Autor: Klaus Krönert Berlin, 23.09.2023, 11:04 Uhr
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Stufen beim ICE der Deutschen Bahn
Stufen beim ICE der Deutschen Bahn  Bild: © 2023 by Klaus Krönert

Berlin [ENA] Stephanie Aeffner und Stefan Gelbhaar, beide Abgeordnete vom Bündnis 90/Die Grünen, haben sich in einem Interview gegenüber EU-Schwerbehinderung zur Barrierefreiheit in der Bahn und dem Personennahverkehr darüber geäußert, was politisch verändert werden soll um Barrierefreiheit zu erreichen.

Bus oder Bahn als Selbstverständlichkeit ist nicht für jeden Menschen so selbstverständlich, denn oft stoßen Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen bei der Nutzung an Grenzen. Grenzen, die allerdings nicht von den Menschen verursacht sind, die den Personennahverkehr oder die Deutsche Bahn nutzen wollen, sondern es sind Grenzen die durch die Betreiber selbst entstehen. Grenzen aufgrund mangelnder Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit und Inklusion sowie Teilhabe ist ein durch die Grundrechte des Artikel 3 Grundgesetz und durch die UN-Behindertenrechtskonvention, zugesichertes Grundrecht. Barrierefreiheit stößt oft genau dort an Grenzen, wo es keine Regelungen gibt, denn sowohl der Personennahverkehr als auch die Deutsche Bahn sind Privatunternehmen, auch dann, wenn der Bund die meisten Firmenanteile, in Form von Aktien, besitzt.

Bei der Deutschen Bahn wird es noch komplizierter, denn das Unternehmen teilt sich an vielen Stellen auf. Das wird deutlich, wenn man sich dem Bereich des Ticketkaufes anschaut. Hierfür ist nämlich DB-Vertrieb zuständig, eine GmbH die eine Tochter der Bahn AG ist. Bei DB-Vertrieb fängt die Problematik mit der Barrierefreiheit an. Der Erwerb eines Bahn-Tickets über die Bahn-App ist zwar möglich, man ist auch bemüht diese App möglichst barrierefrei zu gestalten, doch wenn es um die Platzreservierungen geht, fängt das Problem an.

Obwohl sich in der App eine Bahncard hinterlegen lässt, somit der Bahn auch bekannt sein sollte, dass der Kunde oder die Kundin eine Schwerbehinderung besitzt, so ist es nicht möglich die damit verbundene kostenlose Sitzplatzreservierung durchzuführen. Auch nicht für die Begleitperson, die bei Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis, kostenlos mitfahren darf. Was bleibt, ist der Anruf im Mobilitycenter der Deutschen Bahn, um dort das Ticket mit zwei kostenlosen Platzreservierungen zu erwerben. Anruf? Nicht so einfach, denn wer aufgrund der vorliegenden Behinderung nicht telefonieren kann, den bleibt nur der Weg in das nächste Kundencenter der Deutschen Bahn.

Eine zweite Barriere baut sich oft mit der Nutzung der Bahn auf. Nicht selten kommt es vor, dass es kein Personal für die Einstiegshilfe gibt. Die Einstiegshilfe ist ein Hub Lift der häufig benötigt wird, da vielerorts die Barrieren durch Stufen oder Höhenunterschiede bei Bahnsteig und Zug kommt. Die Abgeordnete von den Grünen, Stephanie Aeffner hatte für dieses Problem gegenüber EU-Schwerbehinderung eine Lösung dargestellt, so wie es in der Schweiz gehandhabt wird, wo ggf. bei Personalmangel eine entsprechende Zugbegleitung für die Bedienung des Hub Lifts mit fährt.

„Dann muss ich mir vielleicht solche Lösungen überlegen, wie dass das Personal tatsächlich mitfährt, zum Beispiel wegen der Schweiz ja das ich zumindest anrufen kann“, betonte Aeffner (siehe Filmbeitrag am Ende des Artikels). Doch was muss sich wirklich ändern? Am 8. September 2023 gab es Diskussionsrunde zu dem Thema. Was seitens der Bundesregierung für notwendige Maßnahmen angedacht sind und wie diese angegangen werden sollen, dass stellten die Abgeordneten Stephanie Aeffner und Stefan Gelbhaar gegenüber EU-Schwerbehinderung exklusiv dar. Link Filmeitrag: https://bit.ly/Inklusion_Bus_und_Bahn Textbeitrag: https://bit.ly/Inklusion_Text_Bus_Bahn

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