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Thurgauer Kantonalbank (TKB) boykottiert Bürgerrechtler

Verantwortlicher Autor: Ronaldo Goldberger Amriswil TG, 01.02.2023, 09:15 Uhr
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Amriswil TG [ENA] Die Thurgauer Kantonalbank (TKB) mit Sitz in Weinfelden hat einen undurchsichtigen Entscheid getroffen, keinerlei Geschäftsbeziehungen mit der demokratisch verankerten schweizerischen Bürgerrechtsbewegung namens "Aufrecht Schweiz" aufzunehmen. Damit unterminiert sie das Vertrauen ins Bankwesen, schimmert doch, selbst bei einfachen Geldeinlagen registrierter Vereine, eine undefinierbare Politisierung durch.

Der umtriebige Amriswiler Treuhänder und Bürgerrechtler Robin Spiri, seines Zeichens Thurgauer Präsident der massnahmenkritischen Politbewegung „Aufrecht Schweiz“, ist publizitätsfreudiger Internet-Aktivist der ersten Stunde. Oft sah man ihn auch auf der Strasse bei den Demonstranten, die sowohl ihr Recht auf freie Meinungsäusserung in Zeiten stofflicher Maulbinden und psychischer Verunglimpfung unverhohlen einforderten als auch auf Änderung unverhältnismässiger Bestimmungen, welche die Ungeimpften diskriminierten, pochten.

Als er im Spätherbst 2021 einmal Bundesrat Alain Berset, verantwortlich fürs Bundesamt für Gesundheit (BAG), telefonisch erreichte, wurde ihm vom Bundesamt für Polizei gleich daraus ein Strick gedreht. Die Behauptung war, er habe ehrverletzende Äusserungen und/oder Drohungen ausgestossen, was er indes heftig dementiert. Spiri wurde angehalten, solcherlei zu unterlassen, widrigenfalls er eine Strafuntersuchung zu gewärtigen habe.

Obgleich gewohnt, auch einiges an Unflätigkeiten gegenüber seinen klaren Voten, die die Auswüchse der „Pandemie“ anprangerten, einzustecken, blieb dem verdatterten Spiri am letzten Januartag dieses Jahres die Spucke gleich vollständig weg. Er erfuhr unversehens, dass die Thurgauer Kantonalbank wohl 215’000 Kunden betreut, aber – notabene ohne Angabe von Gründen – partout nicht bereit sei, mit dem Verein „Aufrecht Schweiz“, zu dessen Präsidenten im Kanton Thurgau er gewählt wurde, eine Geschäftsbeziehung einzugehen.

Nun dürfte es in verwinkelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) grosser Institutionen sicherlich eine Bestimmung geben, die festlegt, dass die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mitnichten verbindlich sei. Bei der Thurgauer Kantonalbank (TKB) stellt sich hingegen die Frage, ob es nicht sehr wohl den „staatlich gewollten“ Funktionen entspräche, demokratischen Vereinigungen ein „zwingendes“ Gastrecht zu gewähren. Eine private Institution verfügt über gänzlich anders geartete Handlungsspielräume – aber eine kantonale?

Angenommen, der „Vater Staat“ bestimmte, Schweizer Bürgern das aktive und passive Stimmrecht bloss zuzubilligen, wenn sie sich zeitgeistigen ideologischen Gepflogenheiten unterwürfen – wäre dies gerecht bzw. eines demokratischen Staatsgefüges würdig? Wieso also sollte ausgerechnet eine Thurgauer Kantonalbank über hoheitliche und justizielle Machtvollkommenheit verfügen, ihre Klienten nach Massgabe ihrer Hautfarbe und Herkunft – Verzeihung: politischer Gesinnung! – auswählen zu dürfen?

„Aufrecht Schweiz“ ist keine konspirative Gruppierung, die den Staat bekämpft, sondern eine der aktiv gelebten Demokratie entsprungene Graswurzelbewegung, die sich nach und nach auch ein politisches Leitbild überstülpt. Im Kanton Zürich, wo am 12. Februar Kantons- und Regierungsratswahlen anstehen, figurieren in jeglichem Bezirk und Wahlkreis Kandidaten von „Aufrecht Schweiz“. Somit kann also offenkundig nicht von einer staatsgefährdenden Sekte ausgegangen werden.

Vielleicht sollte man sich eher fragen, ob es einen ausgemachten Klüngel im finanzpolitischen Umfeld gebe, der unliebsamen Hinterfragern des aktuell gehandhabten schweizerischen politischen Systems einen Riegel schieben möchte? Solange keine offiziellen sowie juristisch nachvollziehbaren Gründe seitens der TKB für die Verweigerung einer Geschäftsbeziehung mit „Aufrecht Schweiz“ geltend gemacht werden, gibt es Anlass zu Spekulationen.

Höchste Eisenbahn also, die wahren Hintergründe auszuleuchten, damit in der Schweiz nicht auch die deutsche Unsitte um sich greift, diversen Berufsgruppierungen – z.B. freischaffenden Journalisten, die zu den Massnahmenkritikern der Corona-Politik zählen und auf Spenden angewiesen sind – konsequent das Recht auf Bankbeziehungen abzusprechen, indem man ihnen reihenweise kündigt.

Das von der SP ausgeschlossene Mitglied von „Aufrecht Schweiz“, die Thurgauer Kantonsrätin Dr. Barbara Müller, wird als Nächstes eine schriftliche Anfrage an den Regierungsrat in Frauenfeld stellen, um Licht ins Dunkel der skandalös anmutenden Diskriminierung zu bringen.

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