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Polizei Unterfranken übt scharfe Kritik an Hanffreigabe!

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 23.03.2024, 08:41 Uhr
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Würzburg [ENA] Im Gespräch mit der Pressestelle der Polizei Unterfranken wird an der Cannabisfreigabe scharfe Kritik geübt. Nachdem der Bundesrat sich nicht quer gestellt hat, wird, wie bereits berichtet, ab April diesen Jahres eine Teil Legalisierung von Hanf mit THC Gehalt in Deutschland erlaubt. Dazu äußert sich nun auch die Pressestelle der Polizei auf unserer Anfrage wie folgt:

Florian Leimbach, Polizeihauptmeister Polizeipräsidium Unterfranken Pressestelle/Social Media sagt: „Der Gesetzentwurf bleibt an vielen Stellen unscharf und verlagert Problemstellungen in die Vollzugspraxis. Eine Vielzahl von Detailregelungen, insbesondere zu den Anbauvereinigungen, und die entsprechend unüberschaubare Anzahl an Tatbeständen erschweren die Feststellung strafbaren bzw. bußgeldbewehrten Verhaltens zusätzlich. Aus der Vielzahl von Detailregelungen erwächst auch eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen und Regelungen sind ungeeignet, um den Gesundheitsgefahren von Cannabis hinreichend zu begegnen.

Insbesondere die für den Bereich des Eigenanbaus vorgesehenen Regelungen sind nur äußerst rudimentär ausgestaltet. Die derzeit vorgesehenen Besitz- und Abgabemengen sind im Hinblick auf die mit dem Konsum von Cannabis zu Genusszwecken einhergehenden gesundheitlichen Gefahren völlig überdimensioniert. Die im Gesetzesentwurf veranschlagten Abgabemengen in Anbauvereinigungen von 50 g pro Monat (ab 21 Jahre) und 30 g pro Monat für 18- bis 21-Jährige (Heranwachsende) sind willkürlich und insbesondere für Heranwachsende als fahrlässig einzustufen.

Ein Gehalt von 10 Prozent THC für Heranwachsende, der als „Schutzmaßnahme“ gelten soll, stellt bereits einen potenten THC-Gehalt dar, der zu erheblichen gesundheitsschädlichen Folgen, insbesondere für die psychische Gesundheit, führen kann. Die Sorge, dass Konsumeinheiten an andere Personen („Schwarzmarkt“) unzulässigerweise abgegeben werden, ist berechtigt und liegt maßgeblich in den hohen zulässigen Besitzmengen begründet. Die Annahme, dass eine Überproduktion, z.B. im Eigenanbau bei Ernten über 50 g, tatsächlich ordnungsgemäß vernichtet und nicht weitergegeben oder veräußert wird, erscheint realitätsfern.

Der Eigenanbau von Cannabis am Wohnsitz sowie der Umstand, dass hierzu keinerlei Kontrollbefugnisse zur Verfügung stehen, lässt eine staatliche Aufsicht in diesem Bereich kaum zu. Gerade mit Blick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die beim (auch passiven) Konsum von Cannabis besonders gefährdet sind, ist dies besonders kritisch zu sehen. Für den Kinder- und Jugendschutz ist zudem die Zulassung des Konsums von Cannabis in der Öffentlichkeit verheerend. Es ist unzureichend, den Konsum in der Öffentlichkeit nur in bestimmten Gebieten zu untersagen.

Dies gilt umso mehr, als die Regelungen zu den Konsumverbotszonen auslegungsbedürftige Begriffe enthalten (Eingangsbereich, Sichtweite) und dementsprechend in der Praxis kaum effektiv kontrollierbar sein werden. Der Aspekt der Verkehrssicherheit findet im Gesetz kaum Berücksichtigung. Durch die Legalisierung von Cannabis ist mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss, der entsprechenden Verkehrsunfallzahlen und damit einhergehend auch der Verunglückten im Straßenverkehr zu rechnen. Zu bedenken ist insbesondere, dass im Unterschied zum körpereigenen Abbau von Alkohol, der Abbau von THC keiner Regelmäßigkeit unterliegt.

Der Zeitpunkt der Fahrtüchtigkeit nach erfolgtem Cannabiskonsum ist für Konsumentinnen und Konsumenten daher nur schwer abschätzbar, ein Mischkonsum mit Alkohol macht dies noch unberechenbarer. Auch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren weist nachdrücklich auf das erhebliche Gefährdungspotenzial von Cannabis im Straßenverkehr hin.“ Weitere Anfragen von anderen Behörden sind derzeit noch am laufen und werden in Kürze auch hier veröffentlicht.

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