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NABU reicht Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landratsam ein

Verantwortlicher Autor: Sergej Perelman Stuttgart/Karlsruhe, 10.12.2022, 09:16 Uhr
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Astschnittberg auf der Streuobstwiese in Bretten

Stuttgart/Karlsruhe [ENA] Der NABU Baden-Württemberg hat am 8.12. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Karlsruhe auf den Weg gebracht, das der Stadt Bretten ermöglichte fast 40 Bäume zu fällen. „Das Landratsamt hat durch die postalische und damit verzögerte Zustellung des Sofortvollzugs, also der Erlaubnis zur Rodung an die Stadt Bretten, den NABU seiner Rechte beraubt“, kritisiert der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.

Nachstehend wird die Pressemitteilung des NABU Baden-Württemberg vom 09.12.2022 zu der Sachlage veröffentlicht.

Die Nachricht des LRA Karlsruhe sei erst sieben Tage nach der fragwürdigen Entscheidung des Amts per Brief beim NABU-Rechtsanwalt eingegangen, dabei sei eine unmittelbare Informationsübermittlung auch per E-Mail, Fax oder Telefon möglich gewesen, kritisiert der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. Unmittelbar nach Erhalt der Nachricht hatte der NABU einen Eilantrag vor Gericht gestellt. Dieses hatte die Rodungen dann noch am gleichen Nachmittag gestoppt, allerdings waren zu diesem Zeitpunkt bereits 39 der 40 alten Streuobstbäume gefällt.  

„Die verzögerte Zustellung hat verhindert, dass der NABU noch rechtzeitig Rechtsschutz einholen konnte. Es widerspricht den Grundsätzen der Fairness, wenn Informationen – zumal in einem solch brisanten Fall – ausgerechnet in der Vorweihnachtszeit umständlich und langwierig per Post verschickt werden“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt des NABU, Dirk Teßmer. Diese Vorgehensweise sei absolut unüblich. Eine E-Mail, ein Fax, ein Anruf oder eine Zustellung über das extra eingerichtete elektronische Anwaltspostfach hätte genügt, zumal davor auch schon auf elektronischem Weg mit der Behörde kommuniziert wurde.

„Ich frage mich, ob das Landratsamt der Stadt Bretten hier bewusst einen zeitlichen Vorsprung verschaffen wollte“, argwöhnt Enssle. „Jedenfalls steht fest: Das Landratsamt hat leider nichts dafür getan, um sicherzustellen, dass der NABU rechtzeitig informiert wird und ist damit dafür verantwortlich, dass die gerichtliche Verfügung des Rodungsstopps für viele Bäume zu spät kam“, kritisiert Rechtsanwalt Teßmer.

„Warum die Fällung der Streuobstwiese in Bretten überhaupt erlaubt wurde und ob dies rechtens war, muss in dem von uns nun anhängig gemachten Rechtsverfahren zügig geklärt werden, bevor weitere schützenswerte Streuobstwiesen gefällt werden“, betont der NABU-Landesvorsitzende und führt aus: „In Bretten wurden mehrere über 100-jährige Obstbäume gefällt, mit Bruthöhlen und Refugien für seltene Vogel- und Fledermausarten. Obwohl solche Flächen ausgeglichen werden müssen, ist der Lebensraum von heute auf morgen verschwunden.“

Als Begründung für die Genehmigung führt das Landratsamt in seinem Genehmigungs-bescheid an, dass die Stadt Bretten schon lange darauf warte, das Baufeld zu räumen. Zudem seien die Gewerbeeinnahmen der Stadt höher zu bewerten als der Erhalt der geschützten Streuobstwiesen. NABU-Landeschef Enssle ist entsetzt über solche Aussagen: „Mit Verlaub, solche Argumente sind völlig aus der Zeit gefallen, sie erinnern mich an das, was UN-Generalsekretär António Guterres jüngst als ‚Krieg gegen die Natur‘ angeprangert hat. Mit solchen Argumenten werden Kommunen im ganzen Land immer weiter in wertvolle Lebensräume hineinbauen und sich von Umweltberichten sowie dem § 33a Naturschutzgesetz nicht aufhalten lassen“, so die Befürchtung des NABU.

Als Begründung für die Genehmigung führt das Landratsamt in seinem Genehmigungs-bescheid an, dass die Stadt Bretten schon lange darauf warte, das Baufeld zu räumen. Zudem seien die Gewerbeeinnahmen der Stadt höher zu bewerten als der Erhalt der geschützten Streuobstwiesen.

NABU-Landeschef Enssle ist entsetzt über solche Aussagen: „Mit Verlaub, solche Argumente sind völlig aus der Zeit gefallen, sie erinnern mich an das, was UN-Generalsekretär António Guterres jüngst als ‚Krieg gegen die Natur‘ angeprangert hat. Mit solchen Argumenten werden Kommunen im ganzen Land immer weiter in wertvolle Lebensräume hineinbauen und sich von Umweltberichten sowie dem § 33a Naturschutzgesetz nicht aufhalten lassen“, so die Befürchtung des NABU. „Wir erwarten, dass entweder der Gesetzgeber oder die Verwaltung beim Schutz von Streuobstwiesen nachbessert, damit dieser auch wirklich gewährleistet ist.“

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