Sonntag, 27.09.2026 15:33 Uhr

Klage gegen Kreis für den Erhalt von Mehlschwalben

Verantwortlicher Autor: Sergej Perelman Biblis, 27.09.2026, 11:56 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Politik +++ Bericht 328x gelesen
Einer von acht Schwalbentürmen, im Hintergrund ein Reaktorgebäude mit Hubgerüst, Bild: Wildtierschutz Deutschland

Biblis [ENA] Durch den Rückbau der Kühltürme auf dem RWE-Gelände in Biblis wurden etwa 400 Schwalbennester zerstört. Die Ersatznistplätze wurden von den Schwalben nicht angenommen. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Darmstadt gegen die Abbruchgenehmigung durch den Kreis Bergstraße will 'Wildtierschutz Deutschland e.V.' gemeinsam mit 'MUNA e.V.' und dem 'BUND' Hessen eine artenschutzgemäß wirksame Lösung erwirken.

Im Nachfolgenden wierden Auszüge einer Pressemitteilung von Wildtierschutz Deutschland e.V. vom 14. August 2026 veröffentlicht .

Mit dem Kühlturm in Biblis verschwanden die letzten Nester einer Kolonie, die über Jahrzehnte bis zu 800 Mehlschwalben beherbergt hatte. Der Abbruch erfolgte trotz der durch Wildtierschutz Deutschland und seiner Bündnispartner kurzfristig erreichten aufschiebenden Wirkung. Doch die rechtliche Verantwortung für den Verlust der geschützten Brutstätten besteht nach unserer Auffassung fort.

Genau dieser Punkt ist nun von zentraler Bedeutung. Nach inzwischen vier vollständigen Brutperioden sind die acht Schwalbenhäuser weiterhin unbesiedelt. Die Prognose, die Vögel würden sie nach dem Wegfall des letzten Kühlturms nutzen, hat sich nicht bestätigt. Stattdessen zeigen unsere Beobachtungen vom 11. August d. J. an beiden Reaktorgebäuden, dass die Mehlschwalben hohe Gebäudestrukturen auf dem Kraftwerksgelände annehmen.

Mit dem Abriss des Kühlturms hat sich das Verfahren nicht erledigt. Denn ein wesentlicher Teil der Abbruchgenehmigung wirkt weiter: Die Verpflichtung, den Verlust der Mehlschwalbennester durch sogenannte CEF-Maßnahmen auszugleichen. CEF-Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die ökologische Funktion der zerstörten Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ohne Unterbrechung erhalten bleibt. Genau darauf stellt auch § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Es genügt daher aus unserer Sicht nicht, lediglich eine bestimmte Zahl künstlicher Nester an einem für die Art nicht geeigneten Platz bereitzustellen. Die Ersatznistplätze müssen für die betroffenen Tiere auch tatsächlich geeignet und funktional sein.

Bislang weigerte sich der Kreis Bergstraße, RWE entsprechend den Nebenbestimmungen der Abbruchgenehmigung zu weiteren Maßnahmen zu verpflichten. Er hält die Schwalbenhäuser weiterhin für voraussichtlich wirksam. Doch die Bilanz ist eindeutig: acht Türme, inzwischen vier Brutperioden, keine Besiedlung. Dagegen etablierte sich an den Hubgerüsten der hohen Reaktorgebäude ein neuer Platz für die verbliebene Schwalbenkolonie der ehemaligen Kühltürme. Die einst auffallend große Teilpopulation hat durch den künstlich herbeigeführten Habitatverlust der Turmzerstörung bei ihrer Rückkehr aus Afrika bereits starke Verluste erlitten. Durch die diesjährigen Hitzeperioden wurde die Schwalbenkolonie zusätzlich in nie dagewesener Art stark geschädigt.

Jetzt muss der Kreis Bergstraße RWE auf Grundlage der Nebenbestimmungen zur Abbruchgenehmigung verpflichten, die Wiederansiedlung zu sichern und auszubauen. An beiden Reaktorgebäuden müssen dringend geeignete Nisthilfen angebracht und fachlich begleitet werden. Ziel muss sein, dass die Kolonie wieder auf ihre ursprüngliche Stärke von bis zu 800 Mehlschwalben anwachsen kann.

Link zur Unterstützungsseite der Klage: https://www.wildtierschutz-deutschland.de/mehlschwalben-retten

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