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Bürgergeld ade Grundsicherung kommt ab 1. Juli 2026

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Deutschland, 19.05.2026, 20:56 Uhr
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So sehen heute bei einigen Bürgern der Lebenslauf aus
So sehen heute bei einigen Bürgern der Lebenslauf aus   Bild: Gerd Altmann / Pixabay.de

Deutschland [ENA] Das hatte Herr Merz ja schon vor der Wahl im Februar 2025 angekündigt, insbesondere wollte er das ja sofort nach der Wahl angehen, dann kam aber nix. Aber keine Sorge, so, wie er es mal gesagt hatte wird es nicht sein. Die Dummen sind die die schon lange in Deutschland arbeiten.

Schauen wir uns hier einmal genau alle Punkte an, wie sie verändert werden und wer letztlich der Dumme ist. Sie werden das rasch erkennen. Ein Dreh- und Angelpunkt bei der verstärkten Vermittlung sind Menschen unter 30, bei denen besonderer Einsatz mit Hinblick auf ein langes Erwerbsleben gezeigt werden soll. Hierbei sollen allerdings Integrationshindernisse berücksichtigt werden, d.h. es sollen Migranten nicht einfach so vermittelt werden, weil eventuell aufgrund der fehlenden deutschen Sprache oder andere Hindernisse der Job kurzzeitig wieder entfallen könnte, die Integration für eine verbesserte Vermittlung hat dann Vorrang.

Zur besseren Förderung und Unterstützung erhalten die Jobcenter rund 1 Milliarde Euro zusätzlich, auch zur Stärkung des sogenannten Kooperationsplans und damit Verbesserung der angebotenen Jobs zugeschnitten auf die Person. Der Paragraph 16e SGB II wird von „ Eingliederung von Langzeitarbeitslosen „ in „ Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden „ umbenannt. Arbeitsverhältnisse nach diesem Paragraphen werden arbeitslosenversicherungspflichtig. Dadurch erhöht sich die Zahl der Leistungsbezieher insbesondere massiv bei Migranten, weil sie vorher z.B. nicht als Langzeitarbeitsloser galten oder durch Kinderbetreuung oder Absolvierung von Integrationskursen nicht Langzeitarbeitslose waren. Das Aufstockungs- und Umgehungsverbot fällt weg.

Künftig soll bei Erziehenden nicht mehr die 3 Jahres Regel gelten sondern bereits ab Ende des 14. Lebensmonats des Kindes die Aufnahme einer Tätigkeit oder Teilnahme an einer Maßnahme oder Sprachkurs zumutbar sein. Geldleistungen sollen mehr für Arbeit statt für Leistungsbezug eingesetzt werden, z.B. bei aktiver Arbeitsförderung oder dem Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss zu zahlen. Dieser Topf für Zuschüsse soll nicht mehr als 700 Mio. Euro jährlich umfassen und neben Teilhabe am Arbeitsmarkt weitere Bereiche umfassen, nämlich die Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Eingliederungszuschuss und ein Einstiegsgeld, jeweils bis zu 50 % pauschal finanzierbar.

Bessere Förderung und Beratung von Jugendlichen wie Fallmanagement oder Beratungstermine werden verbessert und angepasst an den SGB II zum 1. August 2027. Dazu wird es auch Jugendberufsagenturen geben, derzeit in 366 von insgesamt 400 Kreisen. Dies sind Anlaufstellen für eine bessere Beratung mit Blick auf die persönliche Lebenssituation und Abstimmung vom Übergang Schule zum Beruf. Grundsicherungsempfänger werden zu mehr Mitarbeit angehalten, z.B. ist eine gewisse Anzahl an Bewerbungen zu erbringen und nachzuweisen oder Termine beim Jobcenter einzuhalten sind. Das Schlichtungsverfahren entfällt. Bei Verweigerung der verpflichtenden Mitwirkungspflicht kann das Jobcenter 30 % Leistungskürzung für 3 Monate durchsetzen.

Die bisherige Staffelung von 10 – 30 % je nach Anzahl der Pflichtverletzungen entfällt. Dies gilt auch ab dem 2. Meldeversäumnis. Jobcenter können zudem Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen lassen, wenn diese Anlass dazu geben. Arbeitsverweigerern kann der Regelbedarf maximal für zwei Monate entzogen werden. Mietzahlungen gehen dann direkt an den Vermieter. Ein vorheriger Verstoß gegen eine Arbeitsaufnahme oder grundloses Kündigen eines Arbeitsverhältnisses ist nicht mehr erforderlich.

Personen mit psychischen nachgewiesenen Erkrankungen sollen bei Verstössen persönlich angehört werden, Gründe besonders geprüft und dazu eine Härtefallprüfung vorgenommen werden, bevor Kürzungen vorgenommen werden. Das Jobcenter kann auch eine ärztliche Begutachtung anordnen. Bei mehreren Pflichtverletzungen soll eine persönliche Anhörung nur noch dann stattfinden, wenn das Jobcenter den Eindruck hat, das sich die betreffende Person nicht schriftlich dazu äußern kann. Der Automatismus zur persönlichen Anhörung am Telefon, per Video oder im Jobcenter entfällt.

Ein wichtiger Punkt betrifft in der Regel die deutschen Bürger, die brav und artig lange Zeit gearbeitet haben und für eine spätere Rente, dafür, das sie im Rentenalter ein kleines finanzielles Polster haben, immer Geld zurück gelegt haben. Migranten, insbesondere auch Ukrainer, wo gar keine Konten oder mögliche Vermögen geprüft werden können, sind von der Regel nicht betroffen. Auch all diejenigen, die in den jungen Lebensjahren mit beiden Händen die Kohle für Partys, Autos, Reisen Lifestyle aller Art rausgeworfen haben. Die werden jetzt belohnt weil sie keine Ersparnisse aufzubrauchen haben. Denn hier gibt es eine massive Einschränkung:

Bisher galt im 1. Jahr ein Freibetrag von 40.000 Euro, ab dem 2. Jahr 15.000 Euro. Pauschal für alle. Ab dem 1. Juli gilt: Wer nicht älter als 30 ist, darf 5000 Euro haben, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und ab 51. Jahren 20.000 Euro. Meine Empfehlung: Sollten sie die Grenzen überschreiten, prüfen sie ganz genau, welche Anlagen oder Investitionen möglich sind die NICHT angerechnet werden, lassen sie sich ggf. beraten. Denn es ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung, das jemand, der 40 Jahre alles abgespart hat, kein Auto gekauft hat keinen Urlaub gemacht hat jetzt dafür bestraft werden soll.

Wohnkosten werden künftig sofort geprüft, es gibt eine gedeckelte Karenzzeit des 1.5 fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Beispiel: Eine Einzelperson hat eine Wohnung mit 1200 Euro Miete. Die Kommune hat eine Grenze von 600 Euro festgelegt. Das bedeutet: 600 x 1.5 sind 900 Euro, die übernommen werden. Nach dem 1. Jahr muß die Person die Kosten auf 600 Euro senken oder 600 Euro selbst übernehmen. Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Quadratmeterhöchstmiete, wo der Betroffene noch schlechter davon kommt. Beispiel: Jemand wohnt auf 25 qm, Mietkosten 500 Euro. Die Kommune hat als Höchstmiete 15 Euro pro qm, bedeutet: Die Wohnung darf 375 Euro kosten. 125 Euro muß der Mieter selbst zahlen.

Wenn Leistungsberechtigte nicht durch Vorlage von Unterlagen über die Einkommenssituation im Bewilligungszeitraum bis spätestens zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens mitwirken und haben bereits vorläufige Leistungen erhalten müssen die Leistungen wieder erstattet werden. Nachreichen von Unterlagen im Klageverfahren und Pflicht zur Nachberechnung durch das Jobcenter ist nicht mehr möglich. Desweiteren wird auch eine Arbeitgeberhaftung für Schwarzarbeit oder unrichtige Meldungen zur Sozialversicherung eingeführt. Sowohl der Leistungsempfänger als auch Arbeitgeber werden schadensersatzpflichtig.

Zum Schluß noch eine kleine Übersicht der Geldmittel, die eingesetzt werden. Den Jobcentern steht nach der Aufstockung jährlich eine Summe von rund 4.7 Mrd. Euro für die Eingliederung in das Berufsleben zur Verfügung. Allerdings verschlingen die Verwaltungskosten einen noch höheren Betrag von über 5 Milliarden Euro. Super. Und die großen versprochenen Einsparungen die uns Merz ja versprochen hatte werden deshalb auch nicht kommen, ganz im Gegenteil. Es entstehen Mehrkosten und die Zahl der Empfänger steigt.

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