
Bioenergie-Ausbau in Koalitionsverhandlungen
Rom/Berlin [ENA] Am 10.03.25 CDU, CSU und SPD haben ihre Sondierungen abgeschlossen. Die Parteispitzen einigten sich darauf, das Stromangebot auch durch einen Ausbau der Bioenergie auszuweiten. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), getragen vom Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE), dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV), dem Fachverband Biogas e. V. (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH), appelliert an die Parteien, diese
Einigung in den Koalitionsverhandlungen weiter zu konkretisieren und um weitere wichtige Maßnahmen für die Bioenergie zu ergänzen. „Die Ankündigung, die Stromerzeugung aus Bioenergie in der neuen Legislaturperiode weiter auszubauen, ist ein sehr guter Start in die Koalitionsverhandlungen. Damit wird direkt eine Maßnahme aus dem „Bezahlbare-Energie-Aktionsplan“ aus dem Clean Industrial Deal adressiert, der einen Ausbau von Biogas/Biomethan fordert, um unabhängiger von Gasimporten zu werden,“ kommentierte Sandra Rostek, Leiterin des HBB, die Sondierungsergebnisse. „Bei dieser vagen Ankündigung darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr muss das Potential der Bioenergie auch im Wärme- und Verkehrsbereich adressiert werden.
Der große Handlungsbedarf bei der Bioenergie sollte im Koalitionsvertrag explizit benannt und konkrete Maßnahmen festgehalten werden.“ So muss es aus Sicht der Bioenergieverbände zwingend Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben. Sandra Rostek gibt zu bedenken: „Mit dem im Januar vom Bundestag verabschiedeten „Biomassepaket“ wurden im EEG zwar wichtige Verbesserungen für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie vorgenommen, doch wurden gleichzeitig ambitionierte Anforderungen an den Anlagenbe- trieb eingeführt, die zum Teil zu kurzfristig greifen und für manche Anlagen ohne einen Übergangszeitraum umsetzbar sind oder zum Teil auch über das Ziel hinausschießen.“
So braucht es Übergangsregeln für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung bereits 2025 oder 2026 ausläuft, Erleichterungen für Kleinanlagen, güllebetonte Biogasanlagen und wärmegeführte Anlagen sowie eine Anhebung der EEG-Ausschreibungsvolumina für die Jahre ab 2027. Laut der Verbände sollte auch die unsinnige Diskriminierung bestimmter Substrate durch den erneut abgesenkten Maisdeckel grundsätzlich überdacht werden. Bei der Ausgestaltung des neuen Strommarktdesigns muss die Bioenergie zwingend mitgedacht werden. „Unverzichtbar ist darüber hinaus, Bioenergie in allen Regelwerken mit anderen erneuerbaren Energien plett gleichzustellen und unverhältnismäßige Diskriminierungen von Holzenergie und Biogas abzubauen,“mahnte Rostek an.
Energieträgern, so dass von Grund auf weniger zusätzliche Gaskraftwerke benötigt oder diese mit Grünen Gasen versorgt werden können. „Bei geeigneten Rahmenbe- dingungen können allein im Biogasbereich bis 2030 12 GW gesicherte Leistung bereitgestellt werden, perspektivisch sogar 24 GW,“ sagte Rostek