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Phosphor aus Klärschlamm

Verantwortlicher Autor: Thomas Christian Heidl Berlin, 01.09.2024, 15:45 Uhr
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Berlin [ENA] Das Bundesumweltministerium (BMUV), das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sowie dreizehn Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben heute eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm veröffentlicht. Phosphor ist ein wichtiger und knapper Rohstoff, den Pflanzen in der Landwirtschaft zum Wachsen brauchen. Da Deutschland keine eigenen Vorkommen hat, muss Phosphor importiert

Eine alternative Quelle von Phosphor ist Schlamm aus kommunalen Kläranlagen. Bislang wird aber nur wenig Phosphor aus Klärschlamm zurückgewonnen. Das wird sich ab 2029 ändern, wenn die Phosphorrückgewinnung zur gesetzlichen Pflicht wird. Damit die Umsetzung auch tatsächlich gelingt, wollen die Unterzeichnenden die Voraussetzungen bereits heute verbessern. Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder: "Phosphor ist ein kritischer Rohstoff, auf den Chemieindustrie und Landwirtschaft dringend angewiesen sind. Wenn wir künftig den in Deutschland vorhandenen Phosphor noch besser aus Klärschlamm zurückgewinnen, werden wir unabhängiger von Importen, sparen Ressourcen und schonen weltweit die Umwelt,

die heute unter dem Abbau primären Phosphors leidet. Daher ist es gut, dass vereinbart wurde, gemeinsam an den technischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu arbeiten, damit es gelingt, ab 2029 Phosphor noch besser zurückzugewinnen und im Kreislauf zu führen." Landwirtschaftsstaatssekretärin Silvia Bender: "Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind für gute Ernten auf Phosphor angewiesen. Wenn wir Phosphor aus Klärschlamm zurückgewinnen, reduzieren wir unsere Abhängigkeit von Importen. Mit dieser Kreislaufwirtschaft nutzen wir die wertvolle Ressource Phosphor effizienter und schonen die Umwelt. Wir setzen uns dafür ein, dass der zurückgewonnene Phosphor sicher und wirksam als Düngemittel verwendet werden kann.

Zwar bieten nationale und EU-Regeln heute bereits viele Möglichkeiten zur Rückgewinnung des Nährstoffes aus Klärschlamm. Aber wir müssen auch sicherstellen, dass wir Phosphor insgesamt optimal nutzen." Die Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sind BMUV und BMEL sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V., der Bundesverband Boden e.V., die Deutsche Phosphor-Plattform e.V., die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber e.V., COMPO Expert GmbH,

EEW Energy from Waste GmbH und EuPhoRe GmbH. Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 wurde bereits 2017 gesetzlich in der Klärschlammverordnung verankert. Damit soll Phosphor, ein wichtiger Nährstoff für die Landwirtschaft, aus dem Klärschlamm zurückgewonnen und im Kreislauf geführt werden. Durch die Behandlung sollen Schadstoffe wo möglich ausgeschleust und somit die negativen Auswirkungen einer direkten landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm vermindert werden. Die Voraussetzungen für die tatsächliche Umsetzung sollen nun geschaffen werden. Dies wollen die Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm nun gemeinschaftlich angehen.

Um die offenen Fragen zu klären und den Fortschritt der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm weiterhin zu begleiten, soll eine Arbeitsgruppe der Länder unter Vorsitz des Landes Berlin gegründet werden. Zudem soll der Stand der Umsetzung durch jährliche Berichte der Länder und eine Fortsetzung des Branchendialogs in 2026 und 2028 überprüft werden. Die Gemeinsame Erklärung basiert auf den Ergebnissen des hochrangigen Branchendialogs "Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm", der vom BMUV am 6. Mai 2024 in Berlin ausgerichtet wurde. Daneben wurde der Reifestand der Technologien zur Phosphorrückgewinnung diskutiert und festgestellt, dass dieser weit genug entwickelt ist, um bei entsprechender Weiterentwicklung eine Umsetzung zu ermöglichen.

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