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Notfallpraxen schließen - Welle der Entsetzung

Verantwortlicher Autor: Klaus Krönert Berlin, 29.03.2024, 12:26 Uhr
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Blick auf die Notaufnahme eines Krankenhauses
Blick auf die Notaufnahme eines Krankenhauses  Bild: Klaus Krönert

Berlin [ENA] Die Neustrukturierung und Schließung der Notfallpraxen führt zu Kritik - Überlastung Notaufnahme und Rettungsdienste. Gerade im ländlichen Raum oder für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Angehörige, kann das zu massiven Problemen bei der Versorgung führen.

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert, die jeweils eigenständig organisiert sind: Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser. So beschreibt es der GKV-Spitzenverband in einem Dokument (PDF-Dokument zum Download) aus dem Jahr 2017. "Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Er gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der 73 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns."

Eine weitere Säule besteht aus einem Netz von Notfallpraxen. Das sind Arztpraxen die bei einem medizinischen Notfall aufgesucht werden können. Für die Entlastung von Rettungsdiensten und Notfallaufnahmen der Krankenhäuser, ein wichtiges Instrument, denn dadurch lässt sich die Belastung in den Notfallaufnahmen reduzieren. Im ländlichen Raum sind Notfallpraxen besonders wichtig, denn oft ist der Weg zum Krankenhaus wesentlich länger, als zur Notfallpraxis. Hinzu kommt, dass in den Notfallpraxen Akutversorgungen erfolgen können, die keine Einlieferung in ein Krankenhaus bedürfen.

Für Menschen mit Behinderungen bietet die Notfallpraxis eine gute Alternative zur Versorgung akuter medizinischer Notfälle, ohne umständlich eine Notaufnahme aufsuchen zu müssen, denn gerade Mobilitätseinschränkungen sind oft ein Hindernis, die nächste Notaufnahme aufzusuchen, so dass der Krankentransport oder Rettungsdienst gerufen werden muss. Das Dokument des GKV zeichnet sich durch Themen wie "Notdienstpraxen am Krankenhaus organisieren", oder "Zentrale Notaufnahmen etablieren".

Wie bereits dargestellt, ist das Dokument etwa 6 Jahre alt und mit Blick auf die heutige Situation nicht mehr dienstlich, denn auch im medizinischen Bereich ist der Mangel an Fachkräften deutlich spürbar und Notaufnahmen schon seit der Corona-Pandemie an ihren Leistungsgrenzen angekommen. Selbst in Großstädten wie Berlin, zeigt sich deutlich, wie nicht nur die Notaufnahmen überlastet sind, selbst Rettungsdienste kommen teils den Einsatzaufkommen nicht mehr nach.

Kritik kommt von Patientenschützern. "Die Leidtragenden sind offensichtlich wieder die Menschen im ländlichen Raum, die künftig längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Niemand muss sich dann wundern, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlaufen", sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz mit Sitz in Dortmund, wie die deutsche Presseagentur (dpa) mitteilte. "Selbst telefonisch geht da kaum noch was," so Brysch zu der abnehmenden Erreichbarkeit von Arztpraxen.

Ausschlaggebend ist die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg wo angekündigt wurde, dass die Notfallpraxen in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) und Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), nicht wieder geöffnet werden würden. Das führte auch zu kritischen Äußerungen beim VdK Baden-Württemberg: Die Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bedroht die flächendeckende Versorgung in Baden-Württemberg. Dies führt zu einer ungleichen Verteilung medizinischer Dienstleistungen.

Der Sozialverband VdK-Baden-Württemberg e.V. appelliert an die KVBW, nach Lösungen zu suchen, die für Patientinnen und Patienten verträglich sind und die Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen. „Die Schließungen der Notfallpraxen in Schorndorf und Buchen sind ein erneuter Schlag für die Menschen im ländlichen Raum“, kritisiert VdK-Landesverbandsvorsitzender Hans-Josef Hotz: „Andere Bundesländer zeigen, dass es möglich ist, eine angemessene Notfallversorgung auch trotz des BSG-Urteils zu Poolärzten zu gewährleisten. Baden-Württemberg sollte diesem Beispiel folgen.“

Der VdK-Landesverband fordert Minister Manne Lucha auf, im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die KVBW die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. „Hierfür muss Herr Lucha den Sicherstellungsauftrag der KVBW im Auge behalten“, mahnt Hotz. Der Sozialverband VdK-Baden-Württemberg e.V. kritisiert weiter, dass der Verweis der KVBW auf die telefonische Beratung unter der Nummer 116 117 nicht ausreicht. Im Notfall kann die örtliche Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle spielen. Hotz: „Ein persönlicher Ansprechpartner für die ärztliche Versorgung muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen!“ https://www.eu-schwerbehinderung.eu/

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