Freitag, 19.04.2024 21:54 Uhr

GI NRW erhält Promotionsrecht

Verantwortlicher Autor: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg St. Augustin, 11.07.2019, 17:31 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Mixed News +++ Bericht 5558x gelesen

St. Augustin [ENA] GI NRW erhält Promotionsrecht. Der NRW-Landtag hat heute (Donnerstag, 11. Juli 2019) das neue Hochschulgesetz des Landes verabschiedet. Zentraler Punkt für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ist in Paragraph 67 zu finden: Das Graduierteninstitut (GI) NRW wird zukünftig als Promotionskolleg ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten. „Dies ist eine sehr gute Nachricht für die Wissenschaft und

für alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Land“, erklärte Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) im Anschluss an die Sitzung des Landtags. Mit dem Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes werde das bereits erfolgreich arbeitende GI NRW in ein Promotionskolleg umgewandelt. Nach einer Begehung durch den Wissenschaftsrat soll es dann ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften seien seit 50 Jahren vitale Akteure im deutschen Wissenschaftssystem und lieferten anwendungsnahe exzellente Leistungen in akademischer Lehre, Forschung und Transfer, so Ihne. Mit dem eigenständigen Promotionsrecht könnten nun die forschungsstarken Fachbereiche der HAW in NRW über das Promotionskolleg direkt ihre Doktoranden ausbilden und promovieren.

„Damit können wir unseren eigenen Nachwuchs heranbilden und uns noch stärker der angewandten Forschung zuwenden“, sagte Ihne. Die H-BRS hatte bereits 2011 ein hochschuleigenes Graduierteninstitut für die Promotion gegründet, um den Absolventen ihrer Master-Studiengänge Perspektiven in der Wissenschaft zu eröffnen. Sie war darüber hinaus aktiv an der Gründung des GI NRW beteiligt, Hochschulpräsident Hartmut Ihne ist Mitglied im Vorstand des Instituts.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.