
60 Jahre Frankfurter Auschwitz Prozess
Berlin [ENA] Unter dem Tenor 60 Jahre Frankfurter Auschwitz Prozess Erinnerung – Aufarbeitung -Mahnung hatte die Linksfraktion zu einer Konferenz in den Bundestag geladen. Dies in dem Wissen ,das dies Ihre letzte Veranstaltung als Fraktion im Bundestag war .Jan Korte , die Linke erläuterte die Bedeutung von Staatsanwalt Fritz Bauer der namentlich für den Beginn des Prozesses mitwirkte .
Frau Dr. Katharina Rauschenberger vom Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main, schilderte die Rolle des DDR Anwaltes Friedrich Karl Kaul. Hochinteressant war der Vortrag des Historikers Dr. Filip Ganczak vom Institut für Nationales Gedenken in Warschau. Dieser befasste sich mit der Tätigkeit des polnischen Untersuchungsrichter Jan Sehn der die treibende Kraft bei der juristischen Ahndung der deutschen Verbrechen in Polen war. Verantwortlich auch für die Verurteilung des berüchtigten Amon Göth bekannt als Schlächter von Plaszow. Später in der Verfilmung Schindlers Liste welche die Grausamkeiten dieses Menschen darstellt.
Dr. Christoph Kreutzmüller , Historiker an der Freien Universität Berlin erläuterte welche Entwicklungen zur Radikalisierung breiter Bevölkerungsgruppen, besonders im öffentlichen Dienst des NS Staates geführt haben. Warum auch heute noch Verfahren und Urteile gegen NS Verbrechen wichtig sind, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Will Leiter der Zentral Stelle Ludwigsburg zur Aufklärung von NS Verbrechen. Allerdings konnte er nur für die BRD sprechen, ein Aufarbeitung in der ehemaligen DDR ist bis heute nicht relevant .Leider spielt auch hier die Zeit eine wichtige Rolle ,da jene die beteiligt waren, entweder verstorben sind oder aus gesundheitlichen Gründen keiner Verhandlung beiwohnen können.
Ein Statement seitens Frau Petra Pau über den Handlungsbedarf für die parlamentarische Arbeit beendete die Diskussion. Zwei Filme der thematischen Auschwitzprozesse in Ost und West beendeten die Konferenz. Der Frankfurter Auschwitzprozess lief vom 20. Dezember 1963 bis zur Urteilsverkündung am 19. und 20. August 1965. Die Anklageschrift umfasste rund 700 Seiten und beinhaltete neben zahlreichen Beweisurkunden 75 Aktenbände mit Beweismaterial. Insgesamt wurden 360 Zeugen angehört. Der erste Frankfurter Auschwitzprozess war der größte Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland und aus heutiger Sicht ein wichtiger, wenn auch unzulänglicher Schritt in der juristischen Verfolgung von Tötungsverbrechen der Nationalsozialisten.
Allerdings war dies nur in einem Teil Deutschlands möglich. Der andere Teil die DDR hat sich nur durch den DDR Anwalt Friedrich Karl Kaul indirekt beteiligt. Bis heute ist dieser Teil was die DDR anbelangt nicht erschlossen .Die damals gefällten Urteile wurden von vielen, auch von Fritz Bauer, als zu milde empfunden. Fritz Bauer ein deutscher Staatsanwalt hat diese Prozesse erst ermöglicht. Die Prozesse jedoch brachten in den Folgejahren eine Debatte zum Umgang mit NS-Verbrechen in Gang, die im Jahr 1979 zur Aufhebung der Verjährungsfrist von Mordtaten führte, weil dadurch NS-Verbrechen weiterverfolgt werden konnten. Beihilfe zum Mord und Mord galten seitdem als die einzigen NS-Verbrechen, die noch nicht verjährt sind.
Damit galten aber beispielsweise SS-Wachen, die mit ihren Taten einen Anteil daran hatten, dass Morde geschehen konnten, im juristischen Sinne nicht als Helfer. Das änderte sich mit dem Prozess gegen den SS-Wachmann John Demjanjuk auch als Buchhalter von Auschwitz beschrieben , der 2011 wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 28.060 Fällen im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Damit wurde es möglich, auch indirekte Mittäter zur Verantwortung zu ziehen. So wurde z.B. eine Sekretärin eben als Mithelferin verurteilt. Ihr war nicht vorgeworfen worden, dass sie selbst gemordet habe. Aber Sie soll zu den Schreckenstaten im KZ Hilfe geleistet haben.
Die Förderung dieser Taten durch die Angeklagte erfolgte durch die Erledigung von Schreibarbeiten in der Kommandantur. Diese Tätigkeit war für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungsanordnungen notwendig. Zum damaligen Zeitpunkt war die Angeklagte 18 bzw. 19 Jahre alt. Da die Taten im Alter von 18 Jahren begangen wurden war das Gericht gehalten das Jugendstrafrecht anzuwenden .Dank des Untersuchungsrichters Jan Sehn wurde der berüchtigte und durch den Film ,Schindlers Liste bekannt gewordene Lagerkommandant in Plaszow /Polen , Amon Göth 1946 in Krakau zum Tod durch erhängen verurteilt. Das alles gilt es aufzuarbeiten und kein Vergessen zuzulassen.