Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Rodungsarbeiten
Voerde (Niederrhein) [ENA] Emmelsum/Spellen am 09.02.2026 – Ein bedeutender Etappenerfolg für den Natur- und Bürgerschutz am Niederrhein: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die geplanten Rodungsarbeiten im Bereich des Hafens Emmelsum vorerst untersagt. Damit ist das umstrittene Vorhaben zunächst gestoppt.
Die Bürgerinteressen-Gemeinschaft (BIG) Spellen als Unterstützer der Initiative „EMMELSUM BLEIBT!“ sehen die jahrelange Arbeit als bestätigt und blicken nun zuversichtlich auf das weitere Verfahren. „Die Initiative „EMMELSUM BLEIBT!“ hat ihre Hausaufgaben gemacht – jetzt müssen die Richter entscheiden, wie es weitergeht“, erklärt Günter Ladda, Vorsitzender der Bürgerinteressen-Gemeinschaft Spellen (BIG). Seit rund drei Jahren engagieren sich Bürgerinnen und Bürger gegen die Umsetzung des Bebauungsplans, der erhebliche Eingriffe in ein ökologisch sensibles Gebiet vorsieht.
Ein Eilantrag verhinderte kurzfristige Rodungen. Auslöser für den gerichtlichen Eilbeschluss waren konkrete Hinweise aus der Nachbarschaft: Anwohner hatten bemerkt, dass sich Mitarbeiter einer Rodungsfirma bereits im Biotop aufhielten. Nach Angaben der Initiative sollten die Arbeiten kurzfristig beginnen – möglicherweise sogar in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. „Wenn wir nicht rechtzeitig informiert worden wären, hätten wir heute wohl vor vollendeten Tatsachen gestanden“ so die Aussage von Johannes Hansen von der Initiative „EMMELSUM BLEIBT!“ . Umgehend stellte die Initiative „EMMELSUM BLEIBT!“ einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster. Mit Erfolg: In einer Zwischenverfügung untersagte das Gericht die Rodungen ausdrücklich.
In der Begründung wird laut Initiative deutlich, dass das Gericht den Versuch erkannt habe, durch schnelles Handeln Fakten zu schaffen. Kritisch äußert sich die Bürgerinitiative über das Vorgehen der Stadt. So sei die Offenlegung des Bebauungsplans erst ein halbes Jahr nach dem Satzungsbeschluss erfolgt. „Zwischen den Zeilen kann man gut lesen, dass das Gericht dieses Vorgehen als problematisch bewertet“. Eine offizielle Reaktion der Stadt auf den aktuellen Beschluss liege bislang nicht vor. Fest steht: Bis mindestens zum 28. Februar dürfen keine Bäume gefällt werden. Sollte das Gericht wider Erwarten später gegen die Initiative entscheiden, wären Rodungen frühestens ab dem nächsten zulässigen Zeitfenster im Oktober möglich.
Damit sei wertvolle Zeit gewonnen worden – für die Natur und für eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Die Initiative rechnet mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts innerhalb eines halben Jahres und verweist auf vergleichbare Verfahren, etwa in Wesel. „Bis spätestens Oktober sollte Klarheit herrschen. Beide Seiten wissen dann, woran sie sind“. Bürgerengagement als entscheidender Faktor. Ein weitere Besucher der Bürgerinitiative an diesem Morgen, der bereits vor Jahren Mitbegründer einer erfolgreichen Bürgerinitiative gegen eine belastete Deponie in Dinslaken war, betont die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements: „Es ist gut, dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich stark machen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Auch kleine Beiträge seien wertvoll. „Die Arbeit muss auf viele Schultern verteilt werden. Dann ist sie auch machbar“. Der aktuelle Rodungsstopp zeige, dass sich Ausdauer, Zeitaufwand und Durchhaltevermögen lohnen können. Für die kommenden Monate blickt die Initiative vorsichtig optimistisch nach vorn. „Wir haben jetzt erst einmal ein ruhigeres halbes Jahr vor uns – und das ist gut so. Danach sehen wir weiter“, fasst Günther Ladda zusammen. Damit sei wertvolle Zeit gewonnen worden – für die Natur und für eine sorgfältige rechtliche Prüfung.




















































