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Antragstellung bei der Corona-Soforthilfe

Verantwortlicher Autor: Peter Michael Neuen Mannheim, 26.04.2020, 22:13 Uhr
Kommentar: +++ Wirtschaft und Finanzen +++ Bericht 11018x gelesen

Mannheim [ENA] Das von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angeregte Sofort-Hilfe-Paket für Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Freiberufler wurde in Rekordzeit umgesetzt und am 23. März 2020 vom Bundeskabinett und am 27. März 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Seit dem 30. März konnten nun in den einzelnen Bundesländern die Anträge auf Soforthilfe gestellt werden.

So unterschiedlich nun die einzelnen Bundesländer sind, so unterschiedlich ist auch die Antragstellung, der Umfang des Antrages, die Einreichung und auch die Bearbeitungsdauer bis hin zur Auszahlung. In Baden-Württemberg enthielt die erste Version des Antrages 7 Seiten, der mittlerweile auf 4 Seiten reduziert wurde. Einreichung bei der zuständigen IHK und von dort Weiterleitung an die Landesbank Baden-Württemberg. In Bayern erfolgt die Antragstellung über das Wirtschaftsministerium und der Antrag kann nur über dessen Homepage mit einem einzugebenden Code angefordert werden und die Anträge werden auch nur dort bearbeitet und bewilligt.

In Berlin läuft die Beantragung und Auszahlung über die IBB (Investitionsbank Berlin, in Brandenburg umfasst der Antrag 4 Seiten und die Einreichung und Abwicklung läuft über die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). In Bremen umfasst der Antrag 5 Seiten und wird über die BAB (Bremer Aufbau Bank) eingereicht und bearbeitet. IIn Hamburg laufen Antragstellung und Auszahlung über die Hamburgische Investitions- und Förderbank. In Hessen erfolgt die Antragstellung über das Regierungspräsidium in Kassel, in Mecklenburg-Vorpommern wird der 4-seitige Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern geschickt und dort auch bearbeitet.

In Niedersachsen läuft die Antragstellung und Bearbeitung über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank), in Nordrhein-Westfalen ist der 4-seitige Antrag über die zuständigen Bezirksregierungen an das Wirtschaftsministerium einzureichen. In Rheinland-Pfalz enthält der Antrag 3 Seiten und wird vom Antragsteller samt Anlagen direkt an die ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) gemailt. In Sachsen laufen Antragstellung, Bearbeitung und Auszahlung über die SAB (Sächsische Aufbaubank), in Sachsen-Anhalt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt und in Thüringen über die Thüringer Aufbaubank.

In Schleswig-Holstein werden die Anträge an die Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt, die auch für Prüfung und Abwicklung zuständig ist und im Saarland umfasst der Antrag 7 Seiten und ist über das Wirtschaftsministerium einzureichen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Anträge in den einzelnen Bundesländern 3 bis 7 Seiten umfassen, die Antragstellung über die IHK, das zuständige Wirtschaftsministerium, die zuständige Bezirksregierung oder / und die Investitions-, Förder- oder Landesbank läuft, der Antragsteller nicht in allen Bundesländern Eingangsbestätigungen erhält und von der Einreichung, Bearbeitung und Auszahlung zwischen 3 Tagen und 3 Wochen vergehen.

Diese Diskrepanz schürt bei den Antragstellern in den Bundesländern, in denen die Bearbeitungszeit länger dauert, verständlicherweise Unmut, allerdings kommen dort auch die wenigsten Betrugsfälle vor. Mittlerweile sollen in den Bundesländern zwischen 70 und 80 Prozent der Anträge erfasst, bearbeitet und auch zum großen Teil ausgezahlt worden sein. Nähere Angaben über den aktuellen Sachstand sind auf den Homepages der zuständigen Institutionen der Bundesländer zu finden. Natürlich ist die Höhe der Soforthilfe von € 9.000,- bzw. € 15.000,- nicht gerade die Welt, sie bedeutet aber ein kleines Durchatmen der Betroffenen und ist ein Zeichen, dass sie in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten von der Bundesregierung nicht vergessen werden.

Allerdings sind bei weiteren Soforthilfe-Programmen, die aufgrund der noch nicht abzusehenden Folgen von Corona, zwingend notwendig werden, Anpassungen dringend notwendig. Bei den Kosten, die die Soforthilfe umfasst, sind lediglich reine Betriebs-Ausgaben, wie z. Bsp. Büro- oder Ladenmieten, betriebsbedingte Kredit- oder Leasingbeträge u.ä. berücksichtigt, völlig unberücksichtigt bleiben die Lebenshaltungskosten des Unternehmers, seine Krankenversicherungsbeiträge und Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Aber wovon soll der Antragsteller leben? Warum soll der Unternehmer ein Unternehmen aufrechterhalten, wenn seine Versorgung nicht abgesichert sind? Und von nur Luft, Liebe und unternehmerischer Begeisterung kann selbst der enthusiastische Soloselbständige und Kleinunternehmer nicht leben. Hier ist die Politik gefordert, die ersten richtigen Schritte sind ja schon erfolgt, jetzt kann es nur noch besser werden.

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