Donnerstag, 28.03.2024 10:00 Uhr

Große Herausforderungen und erfolgreiche Initiativen

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr München, 11.01.2022, 22:30 Uhr
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München [ENA] Justizminister Eisenreich: "2021 hat gezeigt: Der Rechtsstaat funktioniert. Auf die bayerische Justiz ist Verlass". Corona hat die bayerische Justiz auch 2021 vor große Herausforderungen gestellt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Rechtsstaat kann keine Pause machen. Er muss immer funktionieren, und er hat auch unter Corona-Bedingungen gut funktioniert." Weiter sagt er:

"Ich danke allen Justizangehörigen für ihren großen Einsatz. Gemeinsam konnten wir 2021 die durch Corona verursachten Herausforderungen gut bewältigen. Bayern hat 2021 wichtige Initiativen vorangebracht." Bayerische Initiativen in Berlin erfolgreich: Härtere Strafen für Stalker: Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz im Herbst 2020 eine Verschärfung des Stalking-Straftatbestands gefordert.

Der Bundesgesetzgeber hat diese Forderung mit dem am 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur effektiveren Bekämpfung von Stalking umgesetzt. Aufgegriffen wurde auch die langjährige bayerische Forderung nach höheren Strafen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Das Justizministerium fördert zudem seit Oktober ein Forschungsprojekt der Katholischen Stiftungshochschule München zur häuslichen Gewalt.

Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Missbrauch: Das zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder setzt u. a. die langjährige bayerische Forderung nach einer Aufstufung der Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einem Verbrechen um. Außerdem werden die Strafen für den Umgang mit Kinderpornographie deutlich verschärft. Eisenreich: "Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Es ist die Aufgabe des Staates, Kinder bestmöglich zu schützen."

Schärfere Regeln für Freier: Freier können leichter rechtlich für das Leid von Prostituierten zur Verantwortung gezogen werden. Die Gesetzesverschärfung wurde im Juni 2021 in Berlin beschlossen. Eisenreich: "Bayern hat sich dafür eingesetzt. Künftig macht sich ein Freier bereits strafbar, wenn er Hinweise auf Zwangsprostitution leichtfertig verkennt, z. B. wegen erkennbarer Verletzungen bei einer Prostituierten." Bei der Staatsanwaltschaft München I wurde zudem eine Spezialabteilung zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution eingerichtet.

Das Betreiben von Plattformen für den illegalen Handel mit Drogen oder Waffen im Netz ist seit Oktober 2021 strafbar. Dazu Justizminister Eisenreich: "Das Gesetz geht auf eine Initiative von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zurück. Allerdings vermisse ich eine Spezialregelung für die Betreiber von Kinderpornografie-Foren. Ich fordere hier eine Mindeststrafe von drei Jahren."

Spezielle Kronzeugenregelung seit Oktober 2021 im Anti-Doping Gesetz: Auch hier hat sich eine langjährige bayerische Forderung durchgesetzt. Eisenreich: "Mit der neuen Kronzeugenregelung wird der Kampf gegen Doping im Spitzensport weiter verschärft. Sportlerinnen und Sportler erhalten jetzt einen Anreiz, ihr Wissen über Strukturen, Netzwerke und Hinterleute zu teilen. So werden Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich erleichtert."

Klarere Regeln für Legal-Tech-Plattformen: Der Bundesrat hat im Juni 2021 das Legal-Tech-Gesetz verabschiedet. Zuvor hatte die Justizministerkonferenz den Bund auf Initiative Bayerns aufgefordert, Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen in diesem Bereich zu schaffen. Eisenreich: "Legal-Tech-Plattformen können Zeit und Kosten sparen und den Zugang zum Recht erleichtern. Durch das Gesetz werden die Anforderungen an die Plattformen klarer geregelt. Das begrüße ich. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein."

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts: 2021 wurde die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht – und dabei viele Vorschläge aus Bayern aufgegriffen. Eisenreich: "Ab 2023 wird das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten gestärkt. Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass Wunsch und Wille der Betroffenen im Mittelpunkt stehen." Das Justizministerium hat zudem einen Ausbildungsfilm zu diesem Thema herausgebracht (kostenlos abrufbar unter "www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung").

Erhalt der bewährten Strukturen bei den Insolvenzgerichten: Im Rahmen des neuen Restrukturierungsrechts hat sich Bayern erfolgreich gegen eine weitere Konzentration und den damit verbundenen Abbau von ortsnahen Insolvenzgerichten eingesetzt. Umfassende Reform des Stiftungsrechts: Mit dem im Juni 2021 beschlossenen Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde den Stiftungen für ihre gesellschaftlich bedeutsame Arbeit ein übersichtlicher und praktikabler Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt und der Stiftungsstandort Deutschland insgesamt deutlich gestärkt. Bayern hat den Grundstein dazu durch seine Arbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit gelegt.

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