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Kein Waffenverbot für Attentäter

Verantwortlicher Autor: Walter Vymyslicky Wien/Österreich, 12.01.2021, 16:34 Uhr
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Wien/Österreich [ENA] Der Wiener Terror-Attentäter war zwar wegen terroristischer Vereinigung verurteilt und in Haft, über ihn wurde aber kein Waffenverbot verhängt. Das bestätigte Innenminister Nehammer (ÖVP) in Beantwortung einer NEOS-Anfrage. ZackZack hatte das Nehammer-Ministerium bereits im November dazu befragt. Dieses hatte die Frage nach dem Waffenverbot für “irrelevant” befunden und trotz Auskunftspflicht Antworten verweigert.

Der Attentäter konnte sich wohl legal in jedem Waffengeschäft Österreichs mit Gewehren, Schrotflinten und – via Beantragung einer Waffenbesitzkarte – auch mit Pistolen eindecken. Ein entsprechender ZackZack-Bericht vom 18. November wurde jetzt von der APA bestätigt. Warum das Verbot nicht verhängt wurde, obwohl der Attentäter wegen einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war, will der Innenminister immer noch nicht beantworten. Zuständig sei laut Nehammer die Landespolizeidirektion Wien. Diese verwies auf ZackZack-Anfrage im November allerdings auf das Nehammer-Ministerium.

Damals hieß es vonseiten des Ministeriums: die Frage nach einem Waffenverbot sei „irrelevant“, weil die Tatwaffe vom 02. November ohnehin illegal gewesen sei. Eine klare Antwort wollte man aber nicht abgeben. Viele Österreicher bezeichnen dies ein Totalversagen Nehammers. Waffenverbote würden nach Einzelfallbeurteilung verhängt, sie seien nicht generelle Praxis bei Terrorismus-Verurteilungen, erklärte der Minister laut APA.

Das überrascht, denn laut Waffengesetz muss ein Verbot über eine Person verhängt werden, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte“, konnte man im ZackZack lesen.

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