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Kein generelles Böllerverbot an Silvester!

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg/Schweinfurt, 30.12.2021, 18:43 Uhr
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Würzburg/Schweinfurt [ENA] Entgegen der Auffassung einiger Behörden auf telefonischer Nachfrage heute besteht an Silvester kein generelles Böllerverbot. Auch der Kauf von Pyrotechnik ist grundsätzlich erlaubt, zumindestens außerhalb von Deutschland und die Einfuhr von Pyrotechnik ist auch erlaubt, wenn diese in Deutschland zugelassen ist. Dafür braucht diese das CE Zeichen, am Besten nicht gefälscht wie leider oft üblich.

Hier beginnt der Knackpunkt: Gerade Pyrotechnik aus den osteuropäischen Staaten sind meist nicht in Deutschland zugelassen, die sogenannten "Polenböller" fallen in Deutschland unter das Sprengstoffgesetz und der Besitz und das Abbrennen ist unter Strafe verboten. Auch werden diese gerne mit einem gefälschten CE Zeichen versehen um den Anschein zu erwecken, diese seien auch für den deutschen Markt zugelassen. Derzeit fahren sehr viele Deutsche in das europäische Ausland um sich dort mit Pyrotechnik einzudecken. Sollte das CE Zeichen fehlen oder gefälscht sein droht die Beschlagnahmung an der Landesgrenze!

Zum Abbrennen selber: Hier muss man beachten welche landesspezifischen Regelungen gelten, auch Allgemeinverfügungen von Kreisverwaltungsbehörden, diese regeln an welchen öffentlichen Plätzen der Besitz und das Abbrennen dieser Pyrotechnik untersagt ist, auf dem eigenen Grundstück sollte das aber kein Problem darstellen, zumal es ja auch dieses Jahr an Silvester keine nächtlichen Ausgangssperren mehr gibt, auch darf man in Lokalen an Silvester länger als bis 22h verweilen, hier gelten Ausnahmeregelungen.

Die unterfränkische Polizei wird mit Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei insbesondere auch in der Silvesternacht strikte Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durchführen und Verstöße konsequent beanstanden. Im Fokus der verstärkten Kontrollmaßnahmen stehen insbesondere die geltenden Kontaktbeschränkungen, die Verbote zum Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 auf von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festgelegten zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.

Menschenansammlungen sind aufgrund des hohen Infektionsrisikos unbedingt zu vermeiden. Daher wird die Polizei auch in den Innenstädten und an anderen öffentlichen Plätzen, die sich an vergangenen Jahreswechseln als beliebte Sammelpunkte herauskristallisiert haben verstärkt präsent sein. Appell und Dank: Wir appellieren ganz eindringlich an die unterfränkische Bevölkerung, sich weiterhin an die Vorschriften zu halten und Kontakte, soweit es nur geht, zu reduzieren. Bleiben Sie, wann immer möglich, zu Hause! Denn nur gemeinsam werden wir es schaffen, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Vielen Dank! Soweit das Statement der Pressestelle des Polizeipräsidiums Unterfranken.

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