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Aufenthalt in Corona Zeiten

Verantwortlicher Autor: Bettina Keller Berlin, 10.01.2021, 13:52 Uhr
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Berlin [ENA] Für den Bürger sind die unterschiedlichen Regelungen der Ländern nicht mehr nachvollziehbar. Wie im Fall des Landes Berlin wo folgende Regelungen gelten. Private Zusammenkünfte sind jetzt nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt.

Neu ist auch, dass Kantinen etwa von Betrieben für den Publikumsverkehr schließen müssen. Wie die schon länger geschlossenen Gaststätten dürfen sie Essen nur noch außer Haus anbieten. Auch Fahrschulen müssen schließen. Viele der bereits seit dem 16. Dezember geschlossenen Geschäfte bleiben zu, etwa Friseure, Kosmetiksalons, Bau- und Möbelmärkte, große Kaufhäuser oder Läden für Bekleidung. Ausgenommen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Buchläden, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen. Kitas bleiben vorerst bis auf einen Notbetrieb weitgehend zu.

In den Schulen ist die Präsenzpflicht zunächst bis 25. Januar ausgesetzt. Die meisten Schüler lernen also zunächst weiter zu Hause und werden dabei von ihren Lehrern mehr oder weniger angeleitet. Da fragt sich der Bürger warum hat der Buchladen geöffnet hat, der Blumenladen aber nicht. Wo hält sich der Bürger denn wohl länger auf? Im Buchladen oder im Blumenladen ? Und wie soll es funktionieren wenn Kantinen geschlossen sein sollen, aber Essen außer Haus anbieten ? Sollte das dann so sein das der Betriebsangehörige in die Kantine geht und dann mit dem Essen außer Haus auf die Straße geht ? Hinzu kommt noch das nicht jeder Bürger alles über das Internet abrufen kann. Alles in allem wird das Wirrwarr von Tag zu Tag größer.

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