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"Florestan' Verfassungsklage für die Rechte der Kunst

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 13.11.2022, 19:37 Uhr
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Wien [ENA] Die Florestan - Initiative von Pianist & Dirigent Florian Krumpöck und Kulturmanager Mag. Jur. Florian Dittrich hat im März 2021 zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch eine Verfassungsklage zum Schutz und für die Rechte der Kunst und Kultur eingebracht, die sich auf Schließungen vieler Kulturstätten während der Corona-Pandemie bezieht, obwohl es im Kulturbereich gar keine nennenswerten Cluster gab.

Besonders ungerecht und diskriminierend wurden die wochenlangen Schließungen der österreichischen Kulturbetriebe empfunden, weil z.B. Seilbahnbetriebe und Kirchen nicht mit den gleichen Einschränkungen der Lockdown-Verordnungen konfrontiert waren. Leider wurden die Anträge vom VfGh mit einer knappen Begründung abgewiesen, weil "das Verbot nur auf Verhinderung von Menschenansammlungen und nicht auf das Verbot von kulturellen Veranstaltungen" gerichtet war. Die Florestan- Initiative findet, dass das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshof die Freiheit der Kunst- und Kulturschaffenden nicht ausreichen würdigt und hat Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingebracht.

Am 11. November 2022 fand im Cafe Landmann in Wien eine Pressekonferenz statt, die von der Anwaltspetition für Freischaffende, der Florestan-Initiative und Aufstehen für Kunst initiiert wurde und sich mit einer Musterklage gegen die Salzburger Festspiele befasste. Dabei geht es um Vorwürfe in Zusammenhang mit CoV-Lockdowns, Verletzung des Theaterarbeitsgesetzes, unfaire Entlohnung von Chorsänger*innen und Zahlungspflicht bei Verschiebungen und Absagen im Jahr 2020, wobei Nachzahlungen von 10 Millionen Euro gefordert werden. Man kann nur hoffen, dass alle Kulturschaffende, die um ihre Rechte und ihr Einkommen im Zuge der ungerechtfertigen Maßnahmen während der Corona-Pandemie gekommen sind, großzügig entschädigt werden.

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