Donnerstag, 28.03.2024 23:32 Uhr

Meinungsfreiheit an Schule? Dreimal kurz gelacht!

Verantwortlicher Autor: SIR F.E.Eckard Prinz von Strohm Windeck, 21.01.2020, 13:30 Uhr
Fachartikel: +++ Politik +++ Bericht 6861x gelesen

Windeck [ENA] Bin ich der einzige Vater, der sich fragt, was an unseren heutigen Schulen los ist? Aber zum Anfang. Mein sechszehnjähriger Sohn geht zur Schule in unserem Ort. Kürzlich war er im Sportunterricht und am Schluß sagte der Sportlehrer mein Sohn und noch ein weiterer Schüler sollten die Sprungkästen an einen bestimmten Platz am Ende der Sporthalle rollen. Was diese auch taten.

Während dieser Tätigkeit kam jedoch ein anderer Schüler und wollte so einen Kasten mal eben durch die Sporthalle schubsen. Er verlangte unter Androhung von Schlägen einen Kasten. Mein Sohn weigerte sich mit dem Hinweis auf die Anordnung des Lehrers. Daraufhin wollte dieser Schüler ihn schlagen, was durch den zweiten Schüler verhindert wurde, indem dieser dazwischen ging. Mit Drohungen gegen meinen Sohn ging der Schüler schließlich davon. Er ging zum Lehrer und beschwerte sich darüber, mein Sohn hätte ihn bedroht und geschlagen! Ein paar Tage später musste mein Sohn zur "Klärung" antreten. Seine zwei Hauptlehrerinnen hatten ihn und den anderen Schüler, nennen wir ihn L., kommen lassen. L. erzählte die gleichen Lügen wie vorher.

Mein Sohn durfte nichts erwidern sondern nur seine Fassung des Geschehens erzählen. Er durfte nicht den anderen Schüler als Zeugen hinzuziehen - denn es gehe nicht darum festzustellen, wer Recht oder Unrecht habe, sondern nur um Klärung! (Aussage der Lehrerinnen) Hola die Waldfee! Es geht nur um Klärung und das ohne Feststellung, wer im Recht und wer im Unrecht war? Da frage ich mich doch - was soll das ganze Reden denn bewirken? Zum guten Schluß sollten sich beide die Hand geben und gut ist es. L. tat dieses halbherzig mit der Bemerkung, dass es für ihn noch nicht vorbei sei. Hier wird ein Jugendlicher nicht zurecht gewiesen wegen seinem Fehlverhalten. Es erfolgt keine Korrektur durch geeignete Maßnahmen.

Warum schreibe ich dieses und warum ist es mir diese Zeilen wert? Weil es ein Zeichen unserer Zeit ist. Unsere Justiz ist verweichlicht und was hier in der Schule geschah ist nur ein kleiner Abklatsch dessen, was in unserer Justiz geschieht. Völlig unsinnige Urteile werden da gesprochen. Richter entschuldigen die Taten der Täter mit deren schweren Kindheit oder weil sie sich in unserer Kultur ja nicht auskennen. Da wird eine siebzigjährige Frau mit auf der Shoppingmeile von fünf Immigranten vergewaltigt. Nicht nur, dass keiner einschreitet, weil sie ja nicht wissen wie, auch die Polizei trifft erst nach 20 Minuten ein, obwohl die Polizeidirektion 6 Minuten entfernt ist.

Alle Täter werden freigesprochen - ups, ja, man hat sie tatsächlich ermittelt. Begründung des Urteils, die Täter hätten ja nicht wissen können, dass die Frau es nicht gewollt hätte. In ihrer Kultur wäre es üblich. Was ist das denn für eine Begründung? Es gilt also nicht mehr unser Recht? Es gilt die Ansicht eines Menschen aus einer anderen Kultur als Entschuldigung? Was würde passieren, wenn ich in der Strassenbahn mich hinsetzen und -man möge mir verzeihen- scheissen würde? Ich würde verhaftet. Ich käme vor den Richter und diesem erkläre ich, dass es bei mir Zuhause so üblich sei, weil wir keine Toiletten haben und ich diese nicht kenne. Wie sähe das Urteil aus? Würde ich freigesprochen? Nein, natürlich nicht.

Noch viel anders sähe es aus, wenn ich dieses im Ausland machen würde. Und sollte ich in dem Heimatland dieser Emigranten eine Frau vergewaltigen, so wäre dieses mein Todesurteil! Darüber sollte sich jeder Richter im Klaren sein. Umgekehrt würden wir in diesen Ländern keine Gnade erfahren. Ich selbst kenne Afrika und mir braucht keiner was erzählen. Liebe Justiz, hört auf euch ein X für ein U vormachen zu lassen. Deutsches Land - deutsches Recht!

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.