Montag, 07.10.2024 20:31 Uhr

Konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags

Verantwortlicher Autor: D. Schwarz Erfurt, 30.09.2024, 12:50 Uhr
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Erfurt [ENA] Die Berichterstattung in den Mainstream-Medien zur konstituierenden Sitzung des Landtags und zur Wahl des Landtagspräsidenten in Thüringen sind eine unglaubliche Farce und ein Schlag ins Gesicht eines jeden unabhängigen Journalisten. Tatsachen werden entweder total verdreht wiedergegeben oder gar komplett verschwiegen. Die Wahrheit wird dabei mit Füßen getreten und die Demokratie wird in den Schmutz gezogen.

Dazu muss erst einmal geklärt werden, wie die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags vonstatten geht. Das älteste gewählte Mitglied des Parlaments wird bei normalem Ablauf zum Alterspräsidenten des Landtags bestimmt. Seine hauptsächliche Funktion besteht darin, die erste Sitzung (Konstituierende Sitzung) des Gremiums so lange zu leiten, bis der Landtagspräsident gewählt worden ist. Bei seiner Amtsführung wird der Alterspräsident meistens durch andere Mitglieder der Versammlung unterstützt, die z. B. als vorläufige Schriftführer amtieren. Im nächsten Schritt muss durch den Alterspräsidenten die Beschlussfähigkeit des Landtags betätigt werden. Ohne diese Bestätigung können weder Anträge gestellt noch Beschlüsse gefasst werden.

Im Regelfall werden nach der Feststellung der Beschlussfähigkeit Vorschläge zur Wahl des Landtagspräsidenten und der endgültigen Schriftführer eingebracht. Dies war in Thüringen bisher das alleinige Privileg der stärksten Partei im Landtag. In diesem Fall wäre dies die AfD gewesen. Damit waren die anderen Parteien des Landtags nicht einverstanden und wollten dieses Privileg abschaffen um selbst Vorschläge einbringen zu können. Dazu muss ein entsprechender Antrag im Landtag eingebracht werden, der dann vom Landtag genehmigt oder abgelehnt wird. So weit so gut.

Der Thüringer Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD eröffnete, den Regularien entsprechend, die konstituierende Sitzung des Landtags und wollte die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen, wozu er laut Landesverfassung verpflichtet ist. Nun wollten die übrigen vertretenen Parteien CDU, SPD, Die Linke und BSW den Antrag auf Abschaffung des alleinigen Vorschlagsrechts der AfD einbringen. Dies wurde von Jürgen Treutler, mit dem Hinweis auf die noch nicht festgestellte Beschlussfähigkeit abgelehnt, da das Einbringen von Anträgen und deren Prüfung erst nach dieser Feststellung zulässig ist. Dies wollten die übrigen Parteien nicht akzeptieren verhinderten das Fortschreiten der Sitzung durch ständige Einwände.

Die ständigen Einwände der übrigen Parteien führten dazu, dass Jürgen Treutler die Sitzung mehrmals unterbrach und die übrigen Parteien schließlich den Thüringer Verfassungsgerichtshof (VGH) anriefen um ihren Antrag vorbringen zu dürfen. Der VGH prüfte den Vorgang und verpflichtete Jürgen Treutler zu folgender Vorgehensweise: 1. Ernennung von vorläufigen Schriftführern 2. Aufruf der Namen der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Abstimmung des Plenums über die vorläufige Tagesordnung in der Neufassung der Einladung vom 19. September 2024 (Kommentar des Verfassers: inklusive der Änderung des Vorschlagsrechts zum Landtagspräsidenten). 4. Fortsetzung der Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung.

Exakt dies hatte der Alterspräsident Jürgen Treutler in der ersten konstituierenden Sitzung versucht durchzuführen, bevor er vom parlamentarischen Geschäftsführer der CDU mehrfach unterbrochen wurde, was schließlich zum Abbruch der Sitzung führte. Der VGH verpflichtete Jürgen Treutler also nachträglich zu den Schritten, die er bereits vorher versucht hatte um- und durchzusetzen. Interessant ist nun aber wem in den Mainstream-Medien die Beschädigung der Demokratie vorgeworfen wird: nämlich Jürgen Treutler, der versucht hatte genau die vom VGH vorgeschriebenen Schritte einzuhalten. Tatsachen werden also nicht mehr zur Kenntnis genommen und es wird etwas anders behauptet als tatsächlich geschehen ist. Ist das der neue Journalismus?

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