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Kommunalwahl NRW 2020 in der Corona-Pandemie

Verantwortlicher Autor: Andrea Jakubus NRW, 02.08.2020, 20:18 Uhr
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Kommunalwahl NRW 2020 unter Corona-Bedingungen
Kommunalwahl NRW 2020 unter Corona-Bedingungen  Bild: A. Jakubus

NRW [ENA] Die letzte große Wahl des Jahres in Deutschland ist die Kommunalwahl 2020 in Nordrhein-Westfalen, das bevölkerungsreichste Bundesland mit 30 Großstädten geht an die Wahlurnen. Trotz der Ausbreitung des Coronavirus findet die Wahl am 13. September 2020 laut Entscheid des Verfassungsgerichtshof statt.

Was wird gewählt?

Mit ihrer Stimme wählen die Bürger die Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene für die nächsten 5 Jahre. In den kreisfreien Städten (z.B. Bochum oder Dortmund) werden Oberbürgermeister, Stadträte und Bezirksvertretungen gewählt. In den Landkreisen (z.B. Ennepe-Ruhr-Kreis oder Kreis Recklinghausen) entscheiden die Wähler über den Bürgermeister, den Landrat und die Zusammensetzung des Kreistags. Im Zuge der Kommunalwahl wird erstmals auch das Ruhrparlament, direkt gewählt. Das regionale Gremium wird die Interessen des Ruhrgebiets, mit 11 kreisfreien Städten und 4 Kreisen, vertreten.

Wer darf wählen?

Wer in Nordrhein-Westfalen bei einer Kommunalwahl seine Stimme abgeben möchte, muss drei Bedingungen erfüllen: Erstens muss man mindestens 16 Jahre alt oder älter sein. Zweitens seit dem 16. Tag vor der Wahl den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, in der man wählen will. Und drittens entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen.

Pandemiegerechte Rahmenbedingungen

Die Städte und Kreise in NRW sowie deren Gesundheitsämter stellen derzeit pandemiegerechte Hygienekonzepte auf. Sie beruhen auch auf Empfehlungen des NRW-Innenministeriums. Jeder Wähler sollte möglichst seinen eigenen Kugelschreiber mitbringen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Ist das nicht der Fall, sollen Einmalstifte oder desinfizierte Kulis vor Ort zur Verfügung stehen. Wahlurnen und Wahlkabinen müssen zudem regelmäßig desinfiziert bzw. gereinigt werden. Wie derzeit auch in Geschäften in NRW geboten, soll in Wahlräumen ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten, Laufwege vorgeben und/oder Spuckschutzwände aufstellen werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung wird für den Wahllokalbesuch empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

Briefwahl - die sicherste Variante

Wer auf den Weg zum Wahllokal verzichten möchte oder am Wahlsonntag verhindert ist, kann wie immer auf die Briefwahl zurückgreifen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden die Wähler auf ihrer Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl 2020 in NRW. Die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl sind nicht Teil der Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahl muss erst bei der zuständigen Behörde -per Mail, Online-Formular oder schriftlich- beantragt werden. Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 11. September 2020, um 18 Uhr. In Ausnahmefällen kann ein Antrag bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich sein.

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