
Ernährungsarmut in Deutschland nimmt zu

Berlin [ENA] Immer mehr Menschen droht ungesunde Ernährung durch Armut (Ernährungsarmut). Kosten für Bioprodukte können nicht gedeckt werden. Das sind Ergebnisse der Inflation, aber auch der zu niedrigen Grundsicherung. Selbst das Bürgergeld beseitigt diese Situation nicht
Während die Zeitenwende zu dem Wort des Jahres 2022 wurde, breitet sich ein weiteres Wort bei vielen Menschen aus, dass in Folge steigender Lebensmittelpreise durchaus immer mehr Menschen trifft. Ein Wort, dass in einem Wohlstandstaat wie Deutschland eher ein Fremdwort sein sollte. Der Begriff der Ernährungsarmut ließe sich auch als Hunger bezeichnen. Hunger in einem Staat wie Deutschland? Kaum vorstellbar und doch existiert dieser und trifft mittlerweile einige Menschen besonders hart, Menschen die den Hunger schon deshalb erleben müssen, weil ihnen die Lebensmittelpreise den Erwerb bestimmter Lebensmittel, unmöglich macht.
Nicht selten sind es Menschen die aufgrund bestimmter Unverträglichkeiten oder Allergien, sich nicht frei im Supermarkt bedienen können, sondern für die nur bestimmte Lebensmittel in Frage kommen. Häufig sind das Allergien, aber auch Unverträglichkeiten, bestimmte Formen von Magenerkrankungen, Fruktose- oder Laktoseintoleranz. Diese Menschen sind häufig auf Lebensmittel angewiesen die preislich nicht im unteren Preissegment wieder zu finden sind, sondern oft zu den kostspieligen Lebensmitteln zählen. Das sind die betroffenen Personen meist gewohnt, dass der Kassenbon am Ende etwas mehr aufweist als bei Menschen, die nicht auf spezielle Ernährung achten müssen.
Im Sozialgesetzbuch ist zwar geregelt, dass ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht wenn ein Antragsteller auf eine Ernährung angewiesen ist, die teurer ist als eine übliche Vollkost, doch schon da gibt es Grenzen, denn wer beispielsweise aus ethischen Gründen nur Bio-Produkte essen möchte, wird mit seinem Antrag auf Mehrbedarf, kaum Erfolg haben. Selbst bei Krankheiten wie die Laktoseintoleranz, also der Unverträglichkeit auf Milchprodukte, sind sich die Gerichte uneinig.
Das Sozialgericht Berlin (Az.: S 37 AS 13126/12) hat beispielsweise zu Gunsten der Krankheit entschieden, hingegen das Sozialgericht Aachen (Az.: S 20 SO 52/11) war anderer Meinung. So hieß es aus Aachen: „Eine Laktoseintoleranz aber begründet, selbst wenn sie bei der Klägerin bestünde, keinen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung.“ Eine bundesweite Regelung die wirklich alle Erkrankungen berücksichtigt, fehlt somit immer noch.