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Wiedergeburt der Funktechnik - Teil 5

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 08.12.2022, 16:29 Uhr
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Würzburg [ENA] Schauen wir uns in diesem Teil mal die käuflichen Signalverstärker an, auch Nachbrenner genannt, im CB Bereich ist das für alle in Deutschland verboten, egal ob jemand eine Amateurfunklizenz hat oder nicht. Die bisher genanten maximalen Ausgangsleistungen von je 4 Watt im AM und FM Bereich und 12 Watt im SSB Betrieb werden von den Geräten erzeugt, oft deutlich darunter um keinesfalls diese Grenzwerte zu übersteigen.

Eine Überschreitung dieser Werte, verursacht durch Geräte, die "modifiziert" wurden stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar mit Geldbußen bis in den vierstelligen Bereich. Hingegen das Betreiben eines Signalverstärkers wird sogar als Straftat geahndet, da hier sogenannte "Oberwellen" entstehen, die wichtige Infrastruktur gefährden können und auch den Flugfunk.

Also Finger weg von Signalverstärkern im CB Funk, sonst wird das richtig teuer und man gefährdet damit womöglich noch den Betrieb von Geräten in der Nähe z.B. von Krankenhäusern, diese HF Wellen breiten sich rasend schnell aus mit 300.000 Kilometern pro Sekunde, da erreicht man mit entsprechender Signalstärke jedes Krankenhaus in seiner Stadt und kann da Störungen hervorrufen. Im Amateurfunkbereich gibt es andere Vorgaben je nach dem Band, dazu im nächsten Teil mehr.

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