Dienstag, 16.04.2024 12:53 Uhr

Wiedergeburt der Funktechnik - Teil 2

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 07.12.2022, 17:05 Uhr
Fachartikel: +++ Internet und Technik +++ Bericht 8860x gelesen

Würzburg [ENA] In diesem Teil möchte ich mich ganz allgemein mal mit dem Thema "CB-Funk" befassen. Jeder darf ohne Anmeldung und Gebühren im sogenannten 11-Meter Band auf den zugelassenen CB-Funk Kanälen in Deutschland mit in Europa zugelassenen Funkgeräten kommunizieren, diese haben das CE Konformitätszeichen. Was ist erlaubt und was nicht? Ein paar Regeln gibt es auch hier zu beachten um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Wenn man selber das Gerät öffnet oder von einem nicht autorisiertem sogenanntem "Funk-Doc" verliert das Gerät zuerst einmal die Garantie des Herstellers, wenn dann auch noch Veränderungen im Gerät vorgenommen werden verliert das Gerät auch noch seine CE Konformität und darf nicht mehr weiter verkauft werden, weder von einem Händler noch von einer Privatperson, wenn man beim "Modifizieren" die Parameter der sogenannten "Allgemeinzuteilung" verändert, verliert zudem das Gerät seine Betriebserlaubnis und darf auch nicht mehr benutzt werden, man begeht ansonsten eine Ordnungswidrigkeit, die schon mal bis in den vierstelligen Bereich gehen kann durch Gutachter und Gerichtskosten. Also Finger weg am Besten, Auspacken, Einschalten, Losfunken!

Im nächsten Teil möchte ich mich mit den einzelnen Betriebsarten im CB-Funk Bereich befassen, welche Hersteller sind so angesagt derzeit, wo sind die Unterschiede zu finden und welches Gerät schneidet ganz gut ab? Dazu habe ich mal mehrere Funkgeräte getestet, sowohl Handfunkgeräte, als auch welche für den Einsatz im KfZ-Bereich, auch verschiedene Antennen, das Ergebnis war sehr interessant, lesen Sie dazu in Kürze hier mehr.

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