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Hausärzte und Tücken der Einlösung von Rezepten 13.4.21

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Goettingen, 13.04.2021, 13:10 Uhr
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Die Macht der Ärzte ist begrenzt
Die Macht der Ärzte ist begrenzt  Bild: Bild von Alterio Felines von Pixabay

Goettingen [ENA] Wer kennt das nicht ? Man fühlt sich nicht wohl, macht einen Termin beim Hausarzt und der befindet: Für Ihr Krankheitsbild verschreibe ich Ihnen ein Medikament XY, das nehmen Sie soundso ein, wird es nicht innerhalb von x Tagen besser, melden Sie sich nochmal.

So oder ähnlich laufen in der Regel die ersten Gespräche beim Hausarzt ab, wenn keine ernste im Krankenhaus zu behandelnde Krankheit vorliegt, die nach einer Untersuchung diagnostiziert wird. Was machen Sie ? Sie gehen mit Ihrem rosafarbenen Rezept in die nächste Apotheke, lassen sich das Medikament aushändigen, zahlen eventuell einen Zusatzbeitrag und die Behandlung beginnt. Das ist die Regel. Aber es gibt auch Ausnahmen, insbesondere bei Dauererkrankungen.

Hier das Beispiel Bluthochdruck. Hier bei einer BKK Krankenkasse. Der Patient leidet seit Jahren dauerhaft an dieser Krankheit und bekommt deshalb verschiedene Medikamente verschrieben. Doch wie viele wissen, ein Blutdruck muß erst einmal medikamentös eingestellt werden, d.h. es muß durch unterschiedliche Dosis und Medikamenten geschaut werden, wie der Blutdruck richtig eingestellt ist. Hat man diese Einstellung gefunden, ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen den Blutdruck zu prüfen. Stellt sich auch nach längerer Zeit heraus, der Blutdruck spielt wieder verrückt, wird dieser neu eingestellt. Begleitet wird das in der Regel durch ein Blutdruckmeßgerät, das der Hausarzt verschreibt.

Zu Hause wird es für 3 Messungen täglich mit Dokumentation verwendet. Eine notwendige medizinische Maßnahme also. Und jetzt kommt die betreffende BKK ins Spiel. Wie bei vielen Krankenkassen üblich, macht es diese BKK anders: Sie können als Patient zwar in eine Apotheke oder online ein Blutdruckmeßgerät aussuchen, bekommen es aber trotz Rezept nicht ausgehändigt. Der Grund: Die Verschreibung muß erst genehmigt werden. Im Klartext: Es wird überprüft, ob der Arzt nicht vielleicht grundlos ein Meßgerät verschrieben hat, ohne eine echte Diagnose dahinter zu haben.

Auf Nachfrage bei der BKK in Obernkirchen (Hauptstelle) gab es folgende Auskunft zu dieser Methode: Es sei in der Praxis so, das es Hausärzte gäbe, die dem Patienten einfach mal ein Blutdruckmeßgerät verschreiben würden, weil die nicht das Gerät bezahlen wollten und einfach mal hin- und wieder ihren Blutdruck kontrollieren wollten. Bei der Überprüfung werde also erst einmal in der Krankengeschichte geschaut, ob eine entsprechende Diagnose oder Krankengeschichte dahinter steht. Desweiteren braucht die Krankenkasse eine Nummer von der Apotheke vom ausgesuchten Produkt, um feststellen zu können, welcher Betrag von der Krankenkasse übernommen wird. Es gäbe nämlich keinen Festbetrag, der ändere sich von Gerät zu Gerät.

Bedeutet für den Patienten eine längere Wartezeit, bis er dann ggf. das Meßgerät, das ja nicht zum Vergnügen des Patienten verschrieben wurde, bei einem zweiten Besuch in der Apotheke abholen darf. Abgesehen davon glaube ich der Argumentation der Krankenkasse nicht, das es Personen gibt, die Spass daran haben, Blutdruck mal so zu messen. Und die weitergehende Argumentation, man würde bei einer dahinter stehenden Krankengeschichte die Genehmigung erteilen, hinkt auch ganz gewaltig, weil dann jeder neue Blutdruckpatient, von denen es Millionen gibt und jährlich eine gewaltige Anzahl wegen Übergewicht, falscher Ernährung usw. dazu kommen, kein Meßgerät zu Beginn bekommen könnte, weil ja keine Krankengeschichte dahinter steht.

Wenn also ein Hausarzt es richtig findet, zu Beginn der Blutdruckeinstellung mit Medikamenten den Blutdruck regelmäßig begleitend zu messen und zu dokumentieren, weil das ja Sinn macht, hat der Patient offensichtlich Pech gehabt; er muß erst einmal den Bluthochdruck für lange Zeit haben und nachweisen, das er wirklich krank ist. Was passiert eigentlich bei unseren neuen Mitbürgern, die gar keine Krankengeschichte und keine Krankenkasse haben, der sie angehören ? Verschreibung und Aushändigung OHNE Prüfung. Die dummen sind halt die Einheimisch Kranken, die Jahrzehnte in die KK eingezahlt haben.

Wie wichtig den Krankenkassen der Patient wirklich ist, möchte ich noch an einem abschließenden Beispiel erläutern. Das die Krankenkassen insbesondere durch Corona mit erheblichen Zusatzkosten belastet sind, wissen wir alle. Diese werden teilweise durch Erhöhung des Zusatzbeitrages wieder eingefahren. Natürlich entstehen auch Milliardenzusatzkosten durch die Behandlung von Millionen von neuen Mitbürgern, die nie einen Euro in die Krankenkassen eingezahlt haben, aber teilweise teure Operationen oder Dauerbehandlungen bekommen, insbesondere hier wird ja immer von Traumatisierung gesprochen.

Und gerade in diesen Coronazeiten ist ja auch das Thema Hygiene so wichtig – aber nicht für alle. Denn wie die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) berichtet, ist eine Verhandlung zwischen ihr und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen gescheitert; hierbei sollte es um die Übernahme der extrem gestiegenen Hygienekosten in Arztpraxen gehen aufgrund Coronamaßnahmen. Nach Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) mussten Arztpraxen schon vor Corona im Jahr 2018 durchschnittlich 24.287 Euro alleine für Hygienemaßnahmen ausgeben. Und „ alleine „ trifft es hier, sie bleiben alleine.

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