Freitag, 29.03.2024 01:01 Uhr

Geringfügige Verwaltungsübertretungen

Verantwortlicher Autor: Schura Euller Cook Wien, 24.01.2021, 09:04 Uhr
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Wien [ENA] Ab dem 1.Jänner 2019 gilt in Österreich der Grundsatz "Beraten statt strafen". Dabei soll die Verwaltungsstrafbehörde bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen zunächst keine Verwaltungsstrafe verhängen, sondern mahnen, klären und beraten. Ausnahmen davon sind Vorsatz oder Wiederholung. Anscheinend ist dieser Grundsatz noch immer nicht von allen Exekutivbeamt*innen wahrgenommen worden.

Denn noch immer werden auch bei geringfügigen, harmlosen und gesetzlich äußerst unscharf formulierten Verwaltungsübertretungen Anzeigen ausgestellt, die für die Beschuldigten oft mit empfindlichen, ja horrenden Geldstrafen verbunden sind. Besonders die Polizei hat Probleme mit der Beratung, denn dafür braucht es psychologische und verbale Kompetenz, die nicht immer gegeben ist. Ausserdem ist durch die Praxis der teuren und oft ungerechtfertigten Verwaltungsstrafen das Vertrauensverhältnis zwischen Polizei und Bevölkerung derart gestört, dass ein klärendes Gespräch oft nicht mehr möglich ist und dadurch schnell auf eine formale Anzeige zurückgegriffen wird. Somit ermöglicht das Verwaltungsstrafrecht in vielen Fällen "Schikane" und "Abzocke".

Das erinnert durchaus an die despotischen Herrschaftsformen und zeigt, wie rechtlos man eigentlich in dem sogenannten "Rechtsstaat" ist. Bei Einspruch gegen die Verwaltungsstrafe wird den Beschuldigten kaum Recht gegeben und sei der Anlass für die Anzeige noch so nichtig und harmlos gewesen. Anscheinend geht es dabei schlicht und einfach um viel Geld und die Legitimität des Systems als Ganzes. Traurig ist nur, dass diese Praxis das System nicht stärkt, sondern schwächt, was auch an der zunehmenden Schwerkriminalität sichtbar wird. Auch nimmt die Chaotisierung und Unsicherheit des öffentlichen Raums trotz dem engen Spinnennetz der Verwaltungsstrafen oder vielleicht gerade deswegen, stetig zu.

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