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Ethik und Moral

Verantwortlicher Autor: Lord Nicolaus Dinter Mitte - Hamburg Veddel, 05.12.2021, 15:23 Uhr
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Ethik und Moral wären besser
Ethik und Moral wären besser  Bild: Lord Nicolaus Dinter

Mitte - Hamburg Veddel [ENA] ich bin nicht nur freischaffender Künstler und Journalist, sondern versuche auch möglichst neutral über Gesundheit auf zu klären. Ich war letzten Samstag auf der Demo in Hamburg und werde diesen Samstag wieder hinfahren. Gerne stelle ich Euch Fotos und Berichte zur Verfügung.

Vorab weise ich darauf hin, dass dieser Artikel aus sehr vielen Zitaten besteht, die auch jetzt noch Bestand haben. Aufklärung ist hier mein oberstes Ziel. Daher möchte ich einiges nicht kommentieren. Die Statistiken sind leider unvollständig und es fehlt fast überall an Dokumentationen. Es wird eines Tages einen wirksamen Schutz vor Covid-19 geben, nur ist er noch nicht verfügbar. Selbst die WHO stuft den Impfstoff als Notfallmedikament ein.

Die Impfung erfüllt in keinster Weise ihren Zweck! Ich habe mir gerade die neuen Zulassungsdaten von Oktober 2021 angeschaut und diese sind wieder manipuliert. Am einfachsten lassen sich die Zahlen von 2020 erklären, da hieß es noch, dass an der Probanden – Seite – Impfung 17.920 Personen teil nahmen und an der Placebo – Seite ebenfalls 17.920. Bei den geimpften gab es 800 Hospitalisierungen, bei den Placebo 900. Das macht einen Unterschied von 100 auf 17.920 Personen. Die im letzten Monat veröffentlichten Zahlen sind komplizierter, da vielschichtiger, aber wer rechnen kann findet den Fehler und die Manipulation….

„Ausschlußkriterien für eine Studie zur Feststellung von Wirksamkeit bei Covid-19-Impfungen. Mit anderen Worten, wer hier drunter fällt hat keine oder nicht die geforderte Immunität. Nebenwirkungen sind bekannt, aber nicht dokumentiert. Ausschlusskriterien: Hat eine Schwangerschaft geplant oder ist derzeit schwanger oder stillt. Seropositiv für COVID-19 durch Bindungsantikörper-Titer-Assay. Bestätigt positiv für eine aktive Infektion mit dem humanen Immunschwächevirus (HIV), dem Hepatitis-C-Virus (HCV) oder dem Vorhandensein von Hepatitis-B-Oberflächenantigen (HbsAg). Bei bekannter oder vermuteter angeborener oder erworbener Immunschwäche oder bei neuer Vorgeschichte oder aktueller Anwendung einer immunsuppressiven Therapie.

Geschichte der Organ- und/oder Stammzelltransplantation. Hat in der Vorgeschichte eine andere Malignität als Plattenepithel- oder Basalzell-Hautkrebs, es sei denn, es wurde eine chirurgische Exzision durchgeführt, die als geheilt angesehen wird. Hat Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 (einschließlich Fällen, die allein durch Diät kontrolliert werden) und/oder Schilddrüsenerkrankungen. Hat in den letzten 12 Monaten eine schwere psychiatrische Erkrankung, die nach Ansicht des Prüfarztes eine Teilnahme ausschließen würde. Hat eine Vorgeschichte von anderen chronischen Krankheiten oder Zuständen Hat einen aktuellen oder eine Vorgeschichte von Drogenmissbrauch, der nach Ansicht des Prüfarztes eine Teilnahme ausschließen würde.

Hat Tätowierungen, Narben oder andere Markierungen, die nach Ansicht des behandelnden Arztes die Beurteilung der Injektionsstelle beeinträchtigen würden. Hat eine bekannte Allergie oder Anaphylaxie in der Vorgeschichte oder eine andere schwerwiegende Reaktion auf einen Impfstoff, eine Impfstoffkomponente oder Latex. Hatte im Monat vor dem Screening einen größeren chirurgischen Eingriff (nach Ermessen des Prüfarztes) oder plant einen größeren chirurgischen Eingriff während der Studie. Hat in den drei Monaten vor dem Screening Blutprodukte oder Immunglobulin erhalten oder plant die Verwendung während der Studie. Hat innerhalb von acht Wochen vor Studientag 1 eine Bluteinheit gespendet oder plant, während der Studie Blut zu spenden.

Sie haben außerhalb dieser Studie einen experimentellen COVID-19-Impfstoff oder einen COVID-19-Impfstoff erhalten, der von der FDA eine Notfallgenehmigung erhalten hat 30 Tage vor Studientag 1 bis 30 Tage nach der letzten Studieninjektion einen attenuierten Lebendimpfstoff erhalten. 14 Tage vor Studientag 1 und bis 30 Tage nach der letzten Studieninjektion abgetöteten oder inaktivierten Impfstoff erhalten. innerhalb von drei Monaten vor der ersten Studieninjektion experimentelle Therapeutika erhalten hat oder beabsichtigt, während des gesamten Studienverlaufs experimentelle Therapeutika zu erhalten.

Hat an einem Studieninjektionstag oder innerhalb von 48 Stunden nach der geplanten Studieninjektion eine akute Krankheit oder Temperatur 38,0 Grad Celsius (C)/100,4 Grad Fahrenheit (F). Ist nach Ansicht des Prüfarztes nicht in der Lage, zuverlässig zu kommunizieren, hält sich wahrscheinlich nicht an die Studienanforderungen oder hat einen Zustand, der den Abschluss der Studie einschränken würde. Ist nicht bereit, ihre Proben für zukünftige Forschungen sammeln und aufbewahren zu lassen. Personal des Rettungsdienstes und Gesundheitsdienstleister mit Patientenkontakt in Umgebungen mit potenziell hohem Risiko/hoher Exposition gemäß Einschätzung des Screening-Arzts.

Aktueller Raucher oder inhaliert verdampftes Nikotin "Vaping" täglich. Als aktueller Raucher gilt ein Erwachsener, der in seinem Leben 100 Zigaretten geraucht hat und derzeit Zigaretten raucht.“ (SAGA/WHO, November 2021) Damit dürfte die Vergabe des Impfstoffes klar definiert sein, es möge der Einzelne darüber entscheiden, ob er sich mit dem Wirkstoff behandeln lässt oder nicht, angemerkt sei nochmal, dass die Statistiken unvollständig sind.

Es fehlt bei den Erhebungen eine vorangestellte Untersuchung, eine engmaschige Überwachung seitens eines Arztes und die Überprüfung, ob ein Immunschutz sich überhaupt aufgebaut hat. Ich kann auch keine Statistik auswerten, in deren Einführung geschrieben steht, dass sich bei den Geimpften nur 8 infiziert haben und bei der Placebogruppe 162; wenn die gleiche Gruppe in der statistischen Aufschlüsselung bei den Geimpften n=70 ergeben und der Summierung der Tabelle 80. Die Maßnahmen wurden für 2020-21 folgender Maßen beurteilt und ermahnt, es genauer zu prüfen:

„Hier ist aber, ausgehend von den bei Verabschiedung des Gesetzes vorhandenen Erkenntnissen zur Übertragbarkeit des Virus und zu den Möglichkeiten, seiner Verbreitung zu begegnen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber denkbare mildere Mittel nicht als sicher gleich wirksam wie die angeordneten Kontaktbeschränkungen ansah, den Zweck der Regelung zu erreichen. Das gilt sowohl für seinerzeit möglichen Schutz durch Impfungen als auch für andere Maßnahmen zur Ausgestaltung von persönlichen Kontakten als Kontaktbeschränkungen.“ (BGH, 30.11.2021)

Weiter wird ausgeführt, dass das RKI melden muss, ob die Maßnahme, also auch eine Impfung, das tut, was Mensch von ihr sich erhofft. Beim Impfen geht es um den Schutz, dieser kann nur durch einen Covid-19 NAB Test nach gewiesen werden, frühsten 5 Tage spätestens 28 Tage nach zweiter Impfung und dann alle 14 Tage; kosten pro Test 650,00 € aus eigener Tasche zu zahlen, da es eine Privatleistung ist. Es muss auch abgewogen werden, ob eine Impfung dem Einzelnen mehr Schaden zu fügt, als der Schutz der Gemeinschaft. Anders Ausgedrückt, wenn die Allgemeinheit mehr Schaden erleidet, als der Einzelne tragen kann, ist eine Impfung (Zwangsimpfung) nicht zulässig.

Die Nebenwirkungen bei mRNA Impfungen können bis zu 600 Tage nach der letzten Dosis auftreten , die WHO erfasst zur Zeit mehr als 2,2 Millionen Nebenwirkungen, da es aber keine Meldepflicht für Nebenwirkungen gibt, sind das nur grobe Schätzungen, die nach oben korrigiert werden müssten. Angemerkt sei auch, das mRNA Impfstoffe in den letzten 20 Jahren für Krebskranke entwickelt wurden, aber keiner dieser Entwicklungen jemals durch die Ethikkommission oder Versuchserlaubnis der Ärztekammer gekommen ist, ist die Frage, warum dann ausgerechnet die jetzigen Impfstoffe. Es gibt keine Praktischen Erfahrungen außer die Theorie über die Impfstoffe. (Quellen: WHO, SAGA, RKI, Forschungskriterien der Ethikkommission)

Es werden aber nicht alle Impfschäden oder Impfdurchbrüche gemeldet. Es liegen auch hier nur unzureichende Daten zur Verfügung, was aber eine Grundlage für zukünftige Entscheidung seien sollte. In machen Kliniken werden Covid-19 Erkrankte gleich als ungeimpft erfasst, weil sich ja nur Ungeimpfte infizieren können. Bei anderen Kliniken braucht der Infizierte mehrere Boosters. Nebenwirkungen werden auf Vorerkrankungen abgeschoben, auch hier sind Fälle bekannt geworden, wo einfach eine Vorerkrankung nachträglich diagnostiziert wurde. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes.

Vom FDA-Kommissar wurden Genehmigungen für den Notfall für Chloroquin und Hydroxychloroquin (später widerrufen) sowie für die Verwendung von Rekonvaleszenzplasma zur Behandlung von Krankenhauspatienten mit Covid-19 erteilt. Viele befürchten, dass eine Notfallgenehmigung für einen Impfstoff vorzeitig erteilt werden könnte, bevor durch klinische Phase-3-Studien ausreichende Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten generiert wurden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Messlatte für die Gewährleistung der Sicherheit eines Impfstoffs höher ist als für ein Therapeutikum zur Behandlung einer kranken Person. Im Gegensatz zu Medikamenten für kranke Menschen werden potenziell Millionen von gesunden Menschen mit Impfstoffen behandelt. (John Hopkins, 2020)

Das sind international Vorgaben für einen Impfstoff, wer sich die Mühe macht, den Beipackzettel als PDF down zu loaden findet kein Wort über diese Vorgaben oder über die Beantwortung. Die PDF liest sich nicht sehr vertrauenswürdig und lässt viele Fragen offen, wie sich daraus und aus den Impfdurchbrüchen ein Impfzwang ableiten lässt, der als Gesetz in Ländern verankert wird, ist mehr als nur fraglich. Gerne auch die screenshots durchlesen, die angeheftet sind, es sind mehr Fragen über die Wirksamkeit offen, als Fragen nach der Nützlichkeit beantwortet werden. Ich hoffe damit jedem Menschen eine Grundlage zu liefern, sich zu entscheiden, ob er sich weiter impfen lassen will oder nicht.

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