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Wenn das Klima gute Vorsätze zum Energiesparen verhindert

Verantwortlicher Autor: Krönert Kroenert Berlin, 01.11.2022, 14:00 Uhr
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Robert Habeck
Robert Habeck  Bild: © 2022 Klaus Krönert

Berlin [ENA] Nicht lüften bei hoher Luftfeuchtigkeit im Außenbereich, um Schimmel zu verhindern. Habeck-Ministerium erklärt und geht von falschen Grundlagen aus, ignoriert dabei statistische Wetterdaten - Was ist also gut und was schlecht um Schimmelbildung bei gedrosselter Heiztemperatur zu verhindern?

Energieknappheit ist vermutlich eines der primären Themen das sowohl gesellschaftlich als auch politisch, noch lange anhalten wird. Teure Energiekosten als Folge der Knappheit und ein lachender russischer Präsident, der schon letztes Jahr alles clever eingefädelt hat. Also drehen alle brav die Heizung herunter, um in der solidarischen Gemeinschaft sich dem Sparen anzuschließen und nicht selbst bei einer Mangellage das Gefühl der Mitschuldigkeit aufkommen zu lassen. Der Vorteil dazu natürlich auch, dass das eigene Portemonnaie geschont wird.

Es ist wie mit allem, alles hat Vorteile, aber auch Nachteile. Nur wenn die Nachteile am Ende dann teurer werden als die Vorteile, dann wirft das Fragen auf. Hinsichtlich des Energiesparens scheint es aber in den Folgen selbst der Bundesregierung nicht bewusst zu sein, was das für Bürgerinnen und Bürger bedeutet, wenn man die Aussagen der Ministerien betrachtet. Mit dem Absenken der Raumtemperatur wächst nämlich das Risiko der Schimmelbildung. Dieser kann man durch regelmäßiges Lüften entgegenwirken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima betont im Grundsatz: „Die Energiesparmaßnahmen sind angesichts der angespannten Lage auf den Energiemärkten notwendig und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Die Bundesregierung und das Bundeswirtschaftsministerium tun daher alles, um durch konsequente Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern die Abhängigkeit von russischen Importen so schnell wie möglich zu reduzieren. Energiesparen ist dabei ein weiteres wichtiges Handlungsfeld, denn wir müssen auch auf der Verbrauchsseite mit dem Verbrauch runter.

Innerhalb der EU haben die meisten Staaten eine Einsparmöglichkeit von 15 Prozent beschlossen. In Deutschland sollte die generelle Einsparung bei 20 Prozent liegen – anteilmäßig dann auch hier Einsparung durch die Bevölkerung.“ Privathaushalte können zum energiesparen beitragen, indem die Raumtemperatur abgesenkt wird und Räume den individuellen Bedürfnissen nach beheizt werden, anstatt eine Dauerbeheizung durchzuführen. Dabei betont das Ministerium: „Allerdings gibt es keine Vorgaben für Privathaushalte auf 19 Grad abzusenken. Hier gilt die Energieeinsparverordnung nicht. Die Einsparverordnung gilt für öffentliche Gebäude. Hier ist die Temperatur auf 19 Grad abzusenken, Ausnahmen sind hier z.B. Krankenhäuser oder soziale Einrichtungen.

Doch was ist mit der hohen Luftfeuchte, die gerade dann entsteht, wenn die Raumtemperatur abgesenkt wird? Dieser Frage sind wir nachgegangen und das auch unter dem Aspekt einer hohen Luftfeuchte in den Wintermonaten, denn die Raumluftfeuchte sollte 60% nicht überschreiten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte auch hierzu eine Antwort und betonte: „Die Annahme, dass es dauerhaft eine Luftfeuchte im Außenbericht gibt, widerspricht sich, hinsichtlich sehr vieler trockener Tage, die es auch im Winter gibt. Laut Verbraucherzentralen sollte es im Schlafzimmer und Bad auch tagsüber nicht kälter als 15 Grad Celsius sein. Für das Wohnzimmer liegt die Grenze bei etwa 16 Grad Celsius, um Schimmelbildung vorzubeugen.“

Wenn es dann doch zum Schimmel in der Wohnung kommt, ist des das Ministerium, welches sich ganz schnell aus der Verantwortung zieht: „In der Verordnung steht auch, dass ein Absenken nur erfolgen kann, solang keine Schimmelbildung oder ähnliches droht. Insofern ist Einsparen ein sehr gutes Signal, darf aber natürlich nicht zu Lasten des Wohnraums führen.“ – Gerade im Altbau herrscht nicht selten hohe Luftfeuchtigkeit und der kann mit Heizen und Lüften entgegengewirkt werden. Lüften macht allerdings nur dann sinn, wenn die Luftfeuchtigkeit außen, dass auch zulässt und dort die Luftfeuchte nicht oberhalb der Raumfeuchte liegt.

Die Behauptung des Ministeriums „Die Annahme, dass es dauerhaft eine Luftfeuchte im Außenbericht gibt, wiederspricht sich, hinsichtlich sehr vieler trockener Tage …“ ließ sich durch einfache Daten aus dem Winter 2021/2022 widerlegen. (Quellen: Kachelmannwetter.com und Klima und Temperaturen in Deutschland). Nach der Konfrontation dieser Daten, die belegen das trockene Tage, wie behauptet, eher selten bis sehr selten sind, schien man im Ministerium wenig davon abweichen zu wollen, dass es auch trockene Tage gibt „statistische Berichte, die zudem auch nicht belegen, dass es jeden Tag im Winter außen feucht ist, können ja nicht darüber Aussagen treffen, dass es nicht auch trockene Tage gibt. „

Die Aussage verwundert, denn bei genauer Analyse der Daten auf ist schon zu erkennen, dass Tage mit geringer Luftfeuchte im letzten Winter kaum zu finden sind. Das dann das Bundesministerium auf den Verbraucherschutz oder einen Energieberater verwies, zeigt eher, dass man sich im Ministerium der Verantwortung eher entziehen möchte. Das Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen hingegen verwies darauf, „dass jedes Haus, jede Region und jede Lebenssituation verschieden ist. Ganz generell lässt sich sagen: Regelmäßiges Lüften und eine konstante Raumtemperatur haben sich bewährt, um die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen abzusenken.

Allerdings sind die Gebäude, die Materialien, aus denen sie bestehen, und auch die Wohnsituationen so unterschiedlich, dass keine allgemeingültigen und konkreten Empfehlungen ausgesprochen werden können, die für alle Gebäude und ihre Bewohnerinnen und Bewohner in gleichem Maße gelten. Wer das Auftreten von Feuchtigkeitsschäden verhindern möchte, sollte sich von Fachleuten z.B. aus den Verbraucherzentralen oder aus dem Handwerk beraten lassen.“ Alle Ministerien verweisen am Ende auf Beratungen die individuell erfolgen müssen, aber am Ende auch Geld kosten, was gerade für Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung eher eine Hürde darstellt.

Selbst die Nachrüstung intelligenter Smarthome Technologien, die dann auch Hinweise zum Heizen und Lüften geben, ist nicht von jedem Haushalt finanzierbar. So wie einige Minister auf einer „Milden Winter“ hoffen, scheint man wohl auch darauf zu hoffen, dass die Energiesparmaßnahmen am Ende nicht zu baulichen Schäden führen, die im schlimmsten Falle von Vermieterinnen und Vermietern eingeklagt werden.

Die äußere Luftfeuchte verraten die Wetterdienste und für die Raumluftfeuchtigkeit, ist die Investition in ein günstiges Luftfeuchtemessgerät sinnvoll. Experten empfehlen dabei eine relative Luftfeuchtigkeit in Innenräumen zwischen 40 und 60 Prozent. Meist werden diese Werte bei Raumtemperaturen von 22°C erreicht, denn je kälter ein Raum, desto größer die Gefahr einer hohen Raumfeuchte.

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