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Waffenlieferungen verstoßen gegen Feindstaatenklausel

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Berlin, 04.03.2022, 21:43 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 12461x gelesen

Berlin [ENA] Die Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen (SVN), wonach gegen sogenannte Feindstaaten („enemy states“) des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen.

Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 offiziell für „obsolet“ erklärt, der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten. Sie schlossen auch militärische Interventionen mit ein. Als „Feindstaaten“ wurden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär Deutschland und Japan – bzw. das Deutsche Reich und japanische Kaiserreich). Nach ganz herrschender Meinung in der Völkerrechtswissenschaft ist die Feindstaatenklausel (längst) obsolet.

Obsolet aber nicht gestrichen! Was bedeutet das? Wenn also Deutschland sich gegen einen der Besatzer stellt, z.B. Russland und Waffen in ein anderes Land liefert zum Kampf gegen Russland, dann darf Russland Zwangsmaßnahmen gegen Deutschland vornehmen und das wäre vom Völkerrecht gedeckt. Da sag ich nur: PRIMA Herr Kriegskanzler Olaf Scholz! Sie haben Russland damit einen Grund gegeben gegen Deutschland militärisch vorzugehen, da ist es ja gut, dass Scholz in Zukunft in einem best gepanzerten Mercedes als "Ziviler Panzer" herum rollt. Hätte die Regierung ihre verschimmelten Holzkisten mit kaputten Waffen nicht woanders abwracken können als diese der Ukraine anzubieten? Wir erleben die "beste" Regierung, die Deutschland je hatte!

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