Freitag, 19.04.2024 22:54 Uhr

Große Verwirrung in der Gastroniomie: Was gilt ab morgen?

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Würzburg, 08.01.2022, 15:19 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 8105x gelesen

Würzburg [ENA] In der bayerischen Gastronomie herrscht derzeit große Verwirrung, im Gespräch mit Gastronomen erfuhr ich, dass diese nicht mehr wissen welche Regelungen jetzt ab Sonntag, den 9. Januar in Bayern gelten. Vorsorglich führe man 2G+ ein hieß es, aber ob das jetzt auch in Bayern gelte, nachdem Markus Söder direkt nach der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit Sachsen ausgeschert war, wisse man eigentlich gar nicht.

Laut aktuellen Medienberichten ist der Beschluss vom Freitag von der Ministerpräsidentenkonferenz in Bayern nicht umgesetzt, er werde derzeit noch geprüft unter Anderem auf Verhältnismäßigkeit. Sollte er dennoch umgesetzt werden bedeutet dies für alle mit einer Grundimmunisierung (2-fach geimpft) zusätzlich einen Negativnachweis beim Essen im Restaurant,Cafés und Kneipen während 3-fach Geimpfte auch direkt nach dem "Boostern" davon befreit sind. Sachsen und Bayern waren beide direkt nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz davon abgewichen. Bayerns Gastronome sind verwirrt und wissen nicht, was ab morgen (9.1.) gilt, viele führen 2G+ ein sicherheitshalber, obwohl nach offizieller Mitteilung aus München dies nicht gelte. Wirrwarr!

Zu hoch sind die Bußgelder für Gastronome, wenn diese aus Unkenntnis ab morgen das Falsche machen hieß es auf Nachfrage. Dann lieber mal sicherheitshalber 2G+ einführen und abwarten was sich in den nächsten Stunden heute und morgen da noch ergibt, das "Hickhack" zwischen Bund-Länder ist ein einziges Chaos, die unterschiedlichsten Umsetzungen von Beschlüssen weder für den Bürger noch für Unternehmen noch logisch nachvollziehbar.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.