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Corona und seine Folgen

Verantwortlicher Autor: Joachim Scheuermann München, 31.07.2020, 16:52 Uhr
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München [ENA] Die Entscheidungen, die seitens der Exekutive aufgrund der vermeintlich neuen Viruserkrankung COVID-19 (Corona Virus Desease) getroffen worden sind, sollten – was selbstverständlich wäre – permanent überprüft werden. Die Einschränkungen waren und sind so gravierend – vor allem in Hinblick auf die Grundrechte – daß die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fortlaufend gewährleistet sein sollte.

Die Exekutive hat sich durch das Auftreten von COVID-19 (Corona Virus Desease) und dem durch die MS Medien verursachten Hype in eine Sackgasse manövriert, aus der vermeintlich kein Entkommen ist. Dies ist jedoch nicht die richtige Herangehensweise. Nach der klassischen Drei-Finger-Regel oder UVW-Regel (Ursache Vermittler Wirkung) sollte, da die Wirkung offensichtlich ist über den Vermittler die Ursache beseitigt werden und nicht die Wirkung symptomkuriert, regelmäßig wiederkehren.

Der Exekutive sei zugestanden, daß sie – da nicht Fachmann – Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen trifft. Jedoch ist die Exekutive in der Pflicht ihre Maßnahmen zu begründen und falls die Begründung weggefallen ist oder es sich herausstellen sollte, daß die Annahmen so nicht zutrafen, ihre getroffenen Maßnahmen zu revidieren. Nach drei Monaten Maskenpflicht ist es an der Zeit die Maßnahme eingehend zu prüfen! Dies vor allem, falls durch Maßnahmen der Exekutive Existenzen von Angestellten und in erster Linie von Selbständigen vernichtet werden. In diesem Zusammenhang wäre der Gedanke die Exekutive erfolgsabhängig zu vergüten diskussionswürdig.

Der Test, der für die Entscheidung ob erkrankt oder gesund herangezogen wird ist bisher noch nicht ausreichend hinterfragt worden. Liefert der Test, der den Maßnahmen zugrunde gelegt wird, exakt das Ergebnis, daß der Erkrankte mit Covid-19 infiziert ist, oder werden rundumschlagsmäßig alle Coronaviren nachgewiesen, auch die in früheren Jahrzehnten zirkulierten? Prof. Drosten, der diesen Test entwickelt hat, sollte genauestens erläutern, welche nur für CoV-SARS-2 existenten Gensequenzen in dem Test herangezogen werden!

Welche Rechtfertigung besteht die Maßnahmen aufrecht zu erhalten, falls in dem Zeitraum 15. Juli bis 28. Juli 2020 weniger als 0,1 Promille der bayerischen Bevölkerung als infiziert gelten? Dies auf der Grundlage eines Test, von dem noch immer nicht wissenschaftlich bewiesen ist, daß er genau das Ergebnis liefert, welches ihm angeblich zugesprochen wird, die Anzeige, daß die getestete Person an COVID-19 erkrankt ist!

Gemäß den Daten des LGL waren es in diesem Zeitraum 1.231 Personen. Der Peak der Neuerkrankungen trat in Bayern am 01. April diese Jahres auf, mit 1.987 Neuerkrankungen an diesem Tag. Am 27.04.2020, als die Maskentragepflicht eingeführt wurde, waren es nur noch erstaunliche 338 täglich Neuinfizierte und das vollständig ohne Maskenpflicht. Die Maskenpflicht wurde eingeführt, als die Zahl der täglichen Neuinfektionen auf weniger als ein Sechstel des Spitzenwertes vier Wochen zuvor gefallen war und ausreichend MNB zur Verfügung standen. In den letzten Kalenderwochen lag die höchste Zahl an täglichen Neuerkrankungen bei weniger als einem Zehntel des Maximalwertes.

Falls eine zweite Welle tatsächlich vorhanden wäre, wie von der Exekutive gewünscht und den MS-Medien herbeigeredet und -geschrieben, dann müßte bei der hohen Zahl an durchgeführten Tests, die Zahl der täglichen Neuinfektionen sich im höheren einstelligen Prozentbereich über viele Tage hinweg bewegen und nicht im Promillebereich. Statistisch betrachtet bewegt sich die Zahl der neuen Fälle auf die Bevölkerung Bayerns bezogen im Bereich der Nachweisgrenze.

Mit Stichtag 28. Juli waren in Bayern seit Ausbruch 50.701 Infizierte registriert, dies ist ohne Zweifel eine Zahl, die beeindruckend erscheinen kann. Bezogen auf die Bevölkerung sprechen wir hier aber von nur 0,39 Prozent der in Bayern lebenden Menschen. Von diesen sollen lt. LGL 46.830 genesen und 2.619 im Zusammenhang MIT Corona verstorben sein. Bei den Verstorbenen kann man nur eines sicher annehmen, daß sie in Zusammenhang MIT dem Corona-Virus aber nicht mit Sicherheit wegen des Corona-Virus gestorben sind. Von diesen Verstorbenen sind in der Altersgruppe 80 bis 89 Jahre 589 weiblich und 564 männlich, in der Altersgruppe 90 bis 99 Jahre 270 weiblich und 130 männlich. Über hunderjährige waren 7 weiblich. Gesamt waren 59,56 % über 80.

Betrachtet man den vergangenen Zwei-Wochen-Zeitraum 15.07. bis 28.07. genauer, so sind meherere Aspekte diskussionswürdig. Zum ersten schwankt die Zahl der täglich, durchgeführten Tests zwischen 4.373 und 28.065 mit einem Median von 19.858. Allein der Median liegt deutlich über der Maximalzahl der täglich Getesteten Anfang April. Die Zahl der positiv getesteten Personen bewegte sich zwischen 0,23 und 2,56 % mit einem Median von 0,43%. Die Zahl 2,56 ist auf Einmaleffekte durch einen landwirtschaftlichen Betrieb zurückzuführen. In absoluten Zahlen waren die Neuinfektionen zwischen 44 und 149 Personen täglich, der Median betrug dabei 82 Menschen.

Worauf ist die hohe Zahl an durchgeführten Tests zurückzuführen, nachdem in den vergangenen Kalenderwochen immer noch die Vorgabe galt, daß nur mit Symptomen getestet werden solle. Symptome heißt, daß deutliche Anzeichen einer Erkrankung wie Fieber, oder Erkältungsanzeichen wie Husten, Schnupfen vorliegen sollten. Kann es sein, daß wie kurz vor Pfingsten manche sich testen lassen wollten, da nur mit einer Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung gezogen werden könne?

Damit die Maßnahme, erheblicher Eingriff in die Grundrechte, auch nur näherungsweise gerechtfertigt wären, wäre die Exekutive gut beraten, folgende Fragen schnellstmöglich ausführlich zu beantworten. Welche Gensequenzen werden dem/den Tests zugrundegelegt? Sind das Gensequenzen, die spezifisch nur bei Covid-19 vorliegen? Werden mit den Tests auch Corona-Viren aus früheren Jahrzehnten erfaßt? Wie viele Tests sind in der Vergangenheit auch wirklich zweistufig durchgeführt worden? Warum werden die Testlabore nicht auf Einhaltung einer korrkten Testprozedur verpflichtet? Warum wird bei Falschinformation durch die Labore, da nur einstufig getestet, die Zahl der Neuinfektionen nicht anders ausgewiesen?

Warum wird nicht neuen Erkenntnissen in Hinblick auf das CoV-SARS-2 Rechnung getragen? Warum werden nicht allgemeine Kenntnisse zu Viren in den Vordergrund gerückt, daß mit UV-C-Strahlung geringer Leistung die Viren fast vollständig vernichtet werden können? Weshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen so vehement verteidigt, obwohl bekannt ist, daß die Sauerstoffversorgung der Betroffenen darunter leidet und es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann? Warum werden Ärzte angegriffen, die für ihre Patienten gesundheitlich fördernde Wege beschreiten?

Weshalb meint die Exekutive im Falle der Mund-Nasen-Bedeckungen über die medizinische Kenntnis zu verfügen, welche sie in anderer Hinsicht, Beurteilung des Virus, nicht zu haben meint. Auf welche Art und Weise werden falsch positive Testergebnisse ausgeschlossen? Wie hoch ist tatsächlich die Rate der falsch positiven Tests? Solange Viren in Speziallabors künstlich verändert werden – auf gentechnische Art und Weise – solange besteht das Risiko einer unkontrollierten Freisetzung. Hier zeigt sich die menschliche Hybris in ihrer ganzen Stärke.

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